Achtung: Richtige Mautkategorie in Ungarn wählen
Falsche Fahrzeugkategorie bei der E-Vignette kann zu hohen Zusatzgebühren führen
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Immer wieder erhalten Unternehmen Zahlungsaufforderungen aus Ungarn, weil beim Kauf der E-Vignette die falsche Fahrzeugkategorie gewählt wurde. Besonders wichtig: Leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 bzw. N1G fallen in Ungarn grundsätzlich in die Kategorie D2, auch wenn sie weniger als 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht aufweisen und unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze.
Wurde irrtümlich eine D1-Vignette gekauft, ist eine Differenz-Zusatzgebühr zu entrichten:
- 15.530 HUF bei Zahlung innerhalb von 60 Tagen
- 49.190 HUF bei Zahlung nach mehr als 60 Tagen
Für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen erfolgt die Einhebung häufig über internationale Inkassounternehmen ( z.B von Großbritannien), wodurch zusätzliche Bearbeitungs- und Inkassokosten entstehen können.
Gut zu wissen: Wer bereits eine Zahlungsaufforderung erhalten hat, sollte die Möglichkeiten zur Deckelung der Zusatzgebühren, eine Amnestie oder den nachträglichen Kauf einer Jahresvignette prüfen. Dadurch können die Kosten in vielen Fällen deutlich reduziert werden.
Die Wirtschaftskammer Burgenland unterstützt betroffene Mitgliedsbetriebe gerne bei der Beurteilung ihres konkreten Falls, informiert über die bestehenden Erleichterungen und hilft bei der Suche nach geeigneten Lösungswegen.