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WK-Direktor Harald Schermann
© WK/Mädl

„Jugendliche dürfen nicht auf der Strecke bleiben!“

Überbetriebliche Lehrausbildung

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 21.07.2026

Rasche Perspektiven brauchen jene 101 Jugendlichen, denen aufgrund eines fehlerhaften Vergabeprozesses durch das AMS eine zehnwöchige Unterbrechung der überbetrieblichen Lehrausbildung droht, fordert WK-Direktor Harald Schermann: „Die Wirtschaftskammer steht für rechtskonforme Überbrückungslösungen bereit.“ Klar sei aber: Die Verantwortung für die aktuelle Situation liege nicht bei der Wirtschaftskammer.


101 Jugendliche in Eisenstadt und Neusiedl dürften nicht die Leidtragenden mangelhafter Vergabeverfahren werden, betont WK-Direktor Harald Schermann angesichts einer drohenden, unfreiwilligen Pause der überbetrieblichen Lehrausbildung von Anfang August bis Mitte Oktober. Für sie gelte es nun, rasch Angebote zu schaffen. „Für uns steht außer Frage, dass wir unseren Beitrag leisten, um den Jugendlichen Entwicklungsmöglichkeiten und konkrete Bildungsangebote zu bieten. Wir haben Lösungsangebote vorgeschlagen, um die Zeit bis zu einer rechtskonformen Neuvergabe bestmöglich zu nutzen. Am Zug ist jetzt das AMS“, so Schermann.

Konkret würden die Bildungsinstitute der Sozialpartner über die erforderlichen Kapazitäten und die notwendige Expertise verfügen, um rasch Angebote zu entwickeln, die den Jugendlichen einen fachlichen und persönlichen Mehrwert bieten. Gleichzeitig weist Schermann entschieden Darstellungen zurück, wonach die Wirtschaftskammer für die entstandene Situation verantwortlich sei: „Drei Gerichte haben binnen weniger Wochen dieselbe Richtung gewiesen: Das Landesverwaltungsgericht hat die Vergabe als rechtswidrig aufgehoben und Geldbußen verhängt, das Bundesverwaltungsgericht hat eine Direktvergabe derselben Leistung ohne Ausschreibung untersagt, und der Verwaltungsgerichtshof hat es abgelehnt, die Vertragsaufhebung aufzuschieben.  Die Entscheidungen sind eindeutig und wir werden bei dieser Praxis der einseitigen Bevorzugung bestimmter Bieter nicht weiter zusehen. Die aktuellen Verzögerungen sind nicht die Folge der Rechtsmittel, sondern das Ergebnis fehlerhafter Vergabeverfahren und der daraus entstandenen rechtlichen Situation.“

 

Zur Chronologie: Im Mai 2026 stellte das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Rechtswidrigkeit der Vergabe fest, hob die Verträge mit Wirkung zum 31. Juli 2026 auf und verhängte Geldbußen von knapp EUR 30.000. Die darauffolgende Ausschreibung wurde nach offensichtlichen Fehlern kurz nach Verlautbarung widerrufen. Danach war – ohne jede Bekanntmachung und erst auf Nachfrage – die nahtlose Weiterbeauftragung des bisherigen Anbieters im Wege einer Direktvergabe geplant. Diese Direktvergabe hat das Bundesverwaltungsgericht untersagt.


WK-Direktor Harald Schermann // Foto © WKB/Mädl