Konflikt Iran/USA/Israel: Infopoint der Wirtschaftskammer
Die Wirtschaftskammer hat durch die AußenwirtschaftsCenter in allen Regionen der Welt wichtige Stützpunkte, die im unternehmerischen Alltag, aber ganz besonders in Krisensituationen sehr wichtig sind. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten hat die Außenwirtschaft in der Wirtschaftskammer gemeinsam mit den anderen involvierten Fachabteilungen einen Infopoint Nahost eingerichtet, der wichtige Informationen für Unternehmen und Geschäftsreisende bietet.
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Für Österreich ergeben sich kaum direkte wirtschaftliche Auswirkungen, da weder eine relevante Handels- noch Energieabhängigkeit vom Iran besteht und die Wirtschaftsbeziehungen durch Sanktionen stark eingeschränkt sind. Im Jahr 2024 betrug das Handelsvolumen zwischen dem Iran und Österreich lediglich 128,4 Mio. Euro – was einen Rückgang um 26,2 % bedeutet. Zu den wichtigsten österreichischen Exportgütern zählen pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen und Anlagen sowie elektrische Apparate.
Indirekt könnte Österreich jedoch durch globale Preissteigerungen, höhere Transportkosten und Belastungen der internationalen Lieferketten betroffen sein.
Tipps und laufende Updates
„Als Wirtschaftskammer Burgenland sind wir über die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA im ständigen Austausch mit unseren Mitgliedsbetrieben. Information, Service und Beratung zählen zu unseren Kernaufgaben und sind gerade in einer solchen Situation von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir online unter wko.at/nahost einen entsprechenden Info-Servicepoint eingerichtet, der laufend mit den wichtigsten Informationen aktualisiert wird“, berichtet Präsident Mst. Andreas Wirth.
Reisende werden dringend ersucht, in den Krisengebieten den Anweisungen der lokalen Behörden sowie der Reiseleitung Folge zu leisten. Zudem wird empfohlen, sich in der Elektronischen Erreichbarkeitsmeldung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu registrieren: https://auslandsregistrierung.bmeia.gv.at/
Dienstverhinderung und Entgeltfortzahlung
Können Arbeitnehmer ihre Rückreise aus einem der vom Iran-Krieg betroffenen Länder nach Österreich nicht antreten, so gilt Folgendes:
Handelt es sich nicht um eine Dienstreise, sondern ist der Aufenthalt privater Natur, so liegt ein Dienstverhinderungsgrund in der Arbeitnehmersphäre vor. Arbeitnehmer haben dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu höchstens einer Woche, wenn den Arbeitnehmer an der Dienstverhinderung kein Verschulden trifft und eine Rückkehr auf anderem Weg nicht zumutbar ist, informieren die Arbeitsrechtexperten.
Ein Verschulden trifft den Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn er eine Reisewarnung vor seiner Ausreise aus Österreich missachtet hat. Trifft den Arbeitnehmer ein Verschulden (z.B., weil er eine Reisewarnung der Stufe 3 oder höher missachtet hat), dann besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Mit dem Arbeitnehmer kann in solchen Fällen Zeitausgleich oder Urlaub vereinbart werden.
Infopoint Nahost der Wirtschaftskammer: