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Florian Schober (WK; l.), Christian Frener (Sprecher der Pyrotechnikhändler der Wirtschaftskammer Burgenland; 2. v. r.) und Generalmajor Werner Fasching (Landespolizeidirektor-Stv.; r.) mit Exekutivbeamten
© WKB

Schwerpunktkontrollen an der Grenze: Illegale Böller im Visier

Die Silvestersaison steht vor der Tür und damit auch die Hochsaison für Feuerwerkskörper. Doch nicht alles, was knallt und funkelt, ist erlaubt. Um den illegalen Handel mit Pyrotechnik einzudämmen, haben die Landespolizeidirektion Burgenland und die Wirtschaftskammer Burgenland (WKB) Schwerpunktkontrollen am Grenzübergang Nickelsdorf durchgeführt.

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Aktualisiert am 15.12.2025

„Illegale Feuerwerkskörper stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Feuerwerkskörper sollten daher nur beim ausgewiesenen Fachhändler erworben werden“, betont Christian Frener, Sprecher der Pyrotechnikhändler der Wirtschaftskammer Burgenland: „Sicherheit und Gesundheit stehen an erster Stelle. Daher müssen wir gewährleisten, dass die Spielregeln eingehalten werden – zum Schutz der Konsumenten und unserer Unternehmer.“

Auch die Polizei unterstreicht die Bedeutung der Kontrollen: „Die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und die Einhaltung der Pyrotechnik-Bestimmungen sind zentrale Aufgaben, um Unfälle und Missbrauch zu verhindern. Mit den Kontrollen wollen wir bei der Bevölkerung aber auch das Bewusstsein für einen sicheren Umgang mit Pyrotechnik wecken“, sagt der stellvertretende Landespolizeidirektor, Generalmajor Werner Fasching.

 

Wichtige Regeln für Konsumenten

  • Wer Feuerwerksartikel im österreichischen Fachhandel kauft, ist auf der sicheren Seite. Dort wird man über eine sichere Handhabung und die gesetzlichen Bestimmungen beraten.
  • Altersgrenzen beachten: Kategorie F1 ab 12 Jahren, F2 ab 16 Jahren, höhere Kategorien nur für fachkundige Personen.
  • Feuerwerkskörper sind im Ortsgebiet wie auch bei Sportveranstaltungen verboten, es sei denn, eine Ausnahmebewilligung wurde erteilt. Außerdem sind sie innerhalb oder in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Gotteshäusern, Krankenhäusern, Kinder-, Alten- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten verboten. 
    Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können zu Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro führen.

 

Die Kontrollen an der Grenze sind Teil der Kampagne „Silvester feiern! Aber richtig!“, einer gemeinsamen Initiative des Pyrotechnikfachhandels der Wirtschaftskammer mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Österreichweit hat der Pyrotechnikhandel diesbezüglich auch 100.000 Flyer drucken lassen. Darin finden sich wichtige Hinweise über den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern, über Verbote, Bestimmungen für den Erwerb und mögliche Folgen bei unsachgemäßer Verwendung. Die Broschüren werden auch im Burgenland breit gestreut und verteilt.

 

Folder: www.wko.at/oe/handel/baustoff-eisen-holz/folder-pyrotechnik.pdf


 

Florian Schober (WK; l.), Christian Frener (Sprecher der Pyrotechnikhändler der Wirtschaftskammer Burgenland; 2. v. r.) und Generalmajor Werner Fasching (Landespolizeidirektor-Stv.; r.) mit Exekutivbeamten // Foto © WKB