Wirth fordert zeitgemäße Rahmenbedingungen für Lehrbetriebe
„Wer morgen gute Fachkräfte haben will, muss heute die Ausbildung stärken.“
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„Gute Facharbeiter sind heute gefragter denn je. Ob am Bau, im Handwerk, in der Technik oder in der Gastronomie – qualifizierte Fachkräfte sind die Grundlage einer erfolgreichen Wirtschaft. Deshalb investieren unsere Lehrbetriebe jeden Tag viel Zeit, Geld und Herzblut in die Ausbildung junger Menschen. Wer morgen gute Mitarbeiter haben will, muss sie heute gut ausbilden. Doch genau dabei werden unsere Betriebe immer wieder durch veraltete gesetzliche Bestimmungen ausgebremst“, sagt der Präsident der Wirtschaftskammer Burgenland, Andreas Wirth.
Ein zentrales Anliegen ist die Vier-Tage-Woche für minderjährige Lehrlinge. Dabei geht es nicht darum, weniger zu arbeiten. Die vereinbarte Wochenarbeitszeit wird selbstverständlich vollständig geleistet. Viele Betriebe verteilen diese lediglich auf vier statt fünf Arbeitstage, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Volljährige Lehrlinge dürfen dabei bis zu zehn Stunden Normalarbeitszeit pro Tag leisten, während minderjährige Lehrlinge grundsätzlich nur acht Stunden pro Tag - in gewissen Fällen bis zu neun Stunden pro Tag - arbeiten dürfen. „Dadurch können sie von diesem in vielen Betrieben bereits erfolgreich gelebten Arbeitszeitmodell oft nicht profitieren oder ein Lehrverhältnis kann erst gar nicht zustande kommen. Das ist weder nachvollziehbar noch zeitgemäß. Wir fordern daher, dass auch minderjährige Lehrlinge bei einer Verteilung der Wochenarbeitszeit auf vier Tage bis zu zehn Stunden täglich arbeiten dürfen“, erklärt Wirth.
Ebenso fordert Wirth einfachere Regelungen bei der Beendigung von Lehrverhältnissen. „Wenn ein Lehrverhältnis nicht funktioniert, reichen die derzeit vorgesehenen Wege oft nicht aus und sind teilweise mit komplizierten Fristen und Verfahren verbunden. Das schafft unnötige Bürokratie und erschwert vernünftige Lösungen. Wir brauchen hier mehr Praxisnähe und weniger Hürden.“ Besonders problematisch seien auch Fälle von getrennt lebenden Elternteilen minderjähriger Lehrlinge mit gemeinsamer Obsorge. Sind sich die Eltern nicht einig oder ist ein Elternteil nicht auffindbar, sollte die Unterschrift eines obsorgeberechtigten Elternteils für eine rechtswirksame Auflösung ausreichen.
„Wer Nachwuchsarbeit macht, darf nicht ins Abseits geraten!“
Ein weiteres Anliegen ist eine Ausbildungsentsschädigung für Lehrbetriebe. „Wer die Nachwuchsarbeit macht, darf nicht ins Abseits geraten. Im Fußball erhalten Ausbildungsvereine eine Entschädigung, wenn ihre Talente Karriere machen. Dieses Prinzip sollte auch für Lehrbetriebe diskutiert werden.“ „Unsere Unternehmen investieren über Jahre in die Ausbildung ihrer Lehrlinge. Wenn fertig ausgebildete Fachkräfte unmittelbar nach der Lehrabschlussprüfung von anderen Betrieben abgeworben werden, ist das für Ausbildungsbetriebe ein großer Nachteil. Wer Verantwortung übernimmt und Fachkräfte ausbildet, darf am Ende nicht der Verlierer sein.“
„Wenn wir mehr Fachkräfte wollen, dann müssen wir jene stärken, die sie ausbilden. Unsere Lehrbetriebe sind unverzichtbar. Dafür braucht es moderne Gesetze, weniger Bürokratie und Rahmenbedingungen, die zur Arbeitswelt von heute passen – und nicht zu jener von gestern“, so Wirth.