Pflegelehre im Burgenland: Nähere Informationen für Lehrbetriebe
Infos und weiterführende Links
Lesedauer: 1 Minute
Feststellungsverfahren gemäß § 3a BAG
Wenn Sie beabsichtigen, erstmals Lehrlinge auszubilden oder seit Beginn des Lehrverhältnisses des letzten Lehrvertrags mehr als zehn Jahre vergangen sind, müssen Sie vor deren Aufnahme bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung (Feststellungsantrag gem. § 3a BAG) einreichen.
Der Antrag ist gebührenfrei und einfach online auszufüllen.
Die Lehrlingsstelle prüft – unter Mitwirkung der Arbeiterkammer und eines Sachverständigen des Landes Burgenland – ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung erfüllt. Ist dies der Fall, wird Ihnen ein so genannter Feststellungsbescheid ausgestellt, der bescheinigt, dass Sie Lehrlinge im entsprechenden Lehrberuf ausbilden können.
Ausbilder:innen im Lehrbetrieb müssen dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege angehören und die Weiterbildung „Praxisanleitung“ (§ 64 GuKG) absolviert haben. Die positive Absolvierung der Weiterbildung „Praxisanleitung“ ist mit der Ausbilderprüfung und dem Ausbilderkurs gemäß § 29h Abs. 1 BAG gleichgehalten.
Ausbildungsverbund
Um sämtliche Kompetenzbereiche abzudecken, können auch Kooperationspartner im Ausbildungsverbund notwendig sein.
Lehrstelle bewerben
Auf was-tun.at können Lehrbetriebe einfach und unkompliziert ihre offenen Lehrstellen bewerben.
Lehrvertrag
Förderungen
Informieren Sie sich, welche Förderungen für Sie in Frage kommen und wie Sie diese beantragen können.