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Eine Person in einem dunklen Sakko sitzt an einem Schreibtisch. Vor der Person liegt ein Zettel mit Tabellen. Die Person hält in der linken Hand einen Stift. In der rechten Hand hält sie ein Klemmbrett. Auf dem Tisch steht ein Taschenrechner
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Berechnung Trinkgeldpauschale 2026

Die Trinkgeldpauschalen dienen als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.

Lesedauer: 1 Minute

05.01.2026

Höhe der Trinkgeldpauschalen

Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit Inkasso
beträgt das Trinkgeld pauschal für den Kalendermonat,
wobei dieser einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist:
65 Euro
Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ohne Inkasso
beträgt das Trinkgeld pauschal für den Kalendermonat,
wobei dieser einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist:
45 Euro
Für Lehrlinge und Pflichtpraktikanten und Pflichtpraktikantinnen
beträgt das Trinkgeld pauschal für den Kalendermonat,
wobei dieser einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist:
20 Euro

Für Teilzeitbeschäftigte bzw. an nur einzelnen Tagen beschäftigte Dienstnehmer:innen ist das Trinkgeldpauschale aliquot anzusetzen. Die Rundung erfolgt auf zwei Kommastellen.


Beispiel:
Teilzeitkraft 15 Wochenstunden: € 65/173 Stunden (Vollzeit) x 15 x 4,33 = € 24,41


Berechnungsbeispiele

Service mit Inkasso

Pauschale 2026 65,00
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (22,51 % inkl. BV) 14,63
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (18,07 %) 11,75


Es fallen somit beim Arbeitgeber 14,63 Euro und beim Arbeitnehmer 11,75 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.

Service ohne Inkasso

Pauschale 2026 45,00
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (22,51 % inkl. BV) 10,13
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (18,07 %) 8,13


Es fallen somit beim Arbeitgeber 10,13 Euro und beim Arbeitnehmer 8,13 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.

Pflichtpraktikanten

Pauschale 2026 20,00
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (22,51 % inkl. BV) 4,50
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (18,07 %) 3,61

Es fallen somit beim Arbeitgeber 4,50 Euro und beim Arbeitnehmer 3,61 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.

Lehrlinge

Pauschale 2026 20,00
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (15,76 % inkl. BV) 3,15
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (11,92 %) 2,38

 

Hinweis
Für Einkommen unter 2.630 Euro verringert sich der AV-Dienstnehmeranteil. Für Wien gilt ein höherer Wohnbauförderungsbeitrag (+0,25 % jeweils für AG und AN)

 

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