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Berechnung Trinkgeldpauschale 2026
Die Trinkgeldpauschalen dienen als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.
Lesedauer: 1 Minute
05.01.2026
Höhe der Trinkgeldpauschalen
| Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit Inkasso beträgt das Trinkgeld pauschal für den Kalendermonat, wobei dieser einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist: | 65 Euro |
| Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ohne Inkasso beträgt das Trinkgeld pauschal für den Kalendermonat, wobei dieser einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist: | 45 Euro |
| Für Lehrlinge und Pflichtpraktikanten und Pflichtpraktikantinnen beträgt das Trinkgeld pauschal für den Kalendermonat, wobei dieser einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist: | 20 Euro |
Für Teilzeitbeschäftigte bzw. an nur einzelnen Tagen beschäftigte Dienstnehmer:innen ist das Trinkgeldpauschale aliquot anzusetzen. Die Rundung erfolgt auf zwei Kommastellen.
Beispiel:
Teilzeitkraft 15 Wochenstunden: € 65/173 Stunden (Vollzeit) x 15 x 4,33 = € 24,41
Berechnungsbeispiele
Service mit Inkasso
| Pauschale 2026 | 65,00 |
| Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (22,51 % inkl. BV) | 14,63 |
| Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (18,07 %) | 11,75 |
Es fallen somit beim Arbeitgeber 14,63 Euro und beim Arbeitnehmer 11,75 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.
Service ohne Inkasso
| Pauschale 2026 | 45,00 |
| Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (22,51 % inkl. BV) | 10,13 |
| Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (18,07 %) | 8,13 |
Es fallen somit beim Arbeitgeber 10,13 Euro und beim Arbeitnehmer 8,13 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.
Pflichtpraktikanten
| Pauschale 2026 | 20,00 |
| Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (22,51 % inkl. BV) | 4,50 |
| Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (18,07 %) | 3,61 |
Es fallen somit beim Arbeitgeber 4,50 Euro und beim Arbeitnehmer 3,61 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.
Lehrlinge
| Pauschale 2026 | 20,00 |
| Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (15,76 % inkl. BV) | 3,15 |
| Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (11,92 %) | 2,38 |
Für Einkommen unter 2.630 Euro verringert sich der AV-Dienstnehmeranteil. Für Wien gilt ein höherer Wohnbauförderungsbeitrag (+0,25 % jeweils für AG und AN)