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Zwei Personen mit Brillen sitzen nah nebeneinander und blicken sich an. Die rechte Person lächelt. Die linke Person hat einen Bart. Beide tragen ein Hemd. Im Hintergrund ist eine Fensterfront, in der sich ein Hochhaus spiegelt
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Fachgruppentagung des Landesgremiums der Handelsagenten | 30. September 2025

Um 18:00 Uhr in Eisenstadt

Lesedauer: 1 Minute

03.09.2025

Zeit und Ort

  • Dienstag, 30. September 2025
    18:00 Uhr
  • Wirtschaftskammer Burgenland
    Sitzungszimmer Mitte (2. Stock)
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Annahme der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Fachgruppentagung (Das Protokoll liegt in der Gremialkanzlei zur Einsichtnahme auf.)
  4. Erhöhung der Grundumlage 2026 – Beschlussfassung *)
  5. Rechnungsabschluss 2024 – Kenntnisnahme
  6. Voranschlag 2026 – Beschluss
  7. Delegierung der Beschlussfassung an den Gremialausschuss gemäß § 65 WKG für die Funktionsperiode 2025-2030 über:
    1. grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Fachgruppe
    2. den Voranschlag und Rechnungsabschluss
    3. Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen
    4. Budgetüberschreitung und Nachtragsvoranschlag
  8. Bericht Obmann Michael Will
  9. UPDATE: Nationales und Internationales für Handelsagenten | Mag. Christian Rebernig, Geschäftsführer Bundesgremium Handelsagenten und Generalsekretär, Internationally United Commercial Agents and Brokers − IUCAB
  10. Aktuelle Themen aus der Sparte Handel und der WK Organisation
  11. Allfälliges

Anmeldung

Wir bitten Sie um Anmeldung bis spätestens 23. September 2025 per E-Mail an handel@wkbgld.at.

Teilnahmeberechtigung & Information

*) Bei der Fachgruppentagung wird ein Antrag auf Erhöhung der Grundumlage von 147 Euro auf 197 Euro gestellt. Entsprechend der Geschäftsordnung (§ 27 Abs. 2) sind die Mitglieder bei Veränderungen der Grundumlage zur Meinungsäußerung eingeladen. Jedes Mitglied kann seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung bis spätestens 25. September 2025 der Fachgruppe mitteilen (entweder schriftlich per E-Mail handel@wkbgld.at, mittels Telefax T: 05 90907-3315 oder per Post an das Landesgremium der Handelsagenten).

Das Wirtschaftskammergesetz schreibt im Rahmen des Bedarfsdeckungsprinzips vor, dass die für die Führung der Fachgruppe notwendigen Ausgaben durch die Grundumlagen zu decken sind. Die Grundumlage für die Handelsagenten wurde seit dem Jahr 2018 nicht mehr erhöht. Aufgrund der stark gestiegenen Kosten ist es daher notwendig, die Grundumlage zu erhöhen. Zielsetzung ist, weiterhin ein bestmögliches Service durch das Bundes- und Landesgremium der Handelsagenten sicherzustellen.

An der Fachgruppentagung sind alle Mitglieder der Fachgruppe teilnahmeberechtigt. Juristische Personen uns sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht (gemäß § 85 Abs. 2 WKG) erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung schriftlich vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden.