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Seitliche Aufnahme zweier Personen, die links und rechts von einem Tisch stehen. Auf dem Tisch liegen verschiedene Teigwaren. Die linke Person reicht der rechten ein Päkchen. Die rechte Person der linken einen Geldschein
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Fachgruppentagung des Landesgremiums des Markt-, Straßen- und Wanderhandels | 9. Oktober 2025

16 Uhr in Eisenstadt

Lesedauer: 1 Minute

15.09.2025

Zeit und Ort

  • Donnerstag, 9. Oktober 2025
    16:00 Uhr
  • Wirtschaftskammer Burgenland 
    Sitzungszimmer Mitte (2. Stock)
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Annahme der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Fachgruppentagung (Das Protokoll liegt in der Gremialkanzlei zur Einsichtnahme auf.)
  4. Beschlussfassung über die Grundumlage für das Jahr 2026 in unveränderter Höhe
  5. Rechnungsabschluss 2024 – Kenntnisnahme
  6. Voranschlag 2026 – Beschluss
  7. Delegierung der Beschlussfassung an den Gremialausschuss gemäß § 65 WKG für die Funktionsperiode 2025-2030 über:
    • grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Fachgruppe
    • den Voranschlag und Rechnungsabschluss
    • Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen
    • Budgetüberschreitung und Nachtragsvoranschlag
  8. Bericht der Obfrau Melanie Eckhardt, MSc
  9. „Buchhaltung leicht gemacht – welche Form passt zu Ihrem Marktstand?“ Mag. Natascha Kummer, Referatsleiterin Förderungen & Finanzrecht, Servicecenter der Wirtschaftskammer Burgenland
  10. Aktuelle Themen aus der Sparte Handel und der WK-Organisation
  11. Allfälliges

Anmeldung

Wir bitten Sie um Anmeldung bis spätestens 2. Oktober 2025 per E-Mail an handel@wkbgld.at.

Teilnahmeberechtigung & Information

An der Fachgruppentagung sind alle Mitglieder der Fachgruppe teilnahmeberechtigt. Juristische Personen uns sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht (gemäß § 85 Abs. 2 WKG) erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung schriftlich vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden.

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