Fachgruppentagung des Landesgremiums der Tabaktrafikanten | 25. September 2025
Um 15:00 Uhr in Eisenstadt
Lesedauer: 1 Minute
Zeit und Ort
- Donnerstag, 25. September 2025
15:00 Uhr - Wirtschaftskammer Burgenland
Sitzungszimmer Mitte (2. Stock)
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tagesordnung
- Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Annahme der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Fachgruppentagung (Das Protokoll liegt in der Gremialkanzlei zur Einsichtnahme auf.)
- Erhöhung der Grundumlage 2026 – Beschlussfassung *)
- Rechnungsabschluss 2024 – Kenntnisnahme
- Voranschlag 2026 – Beschluss
- Delegierung der Beschlussfassung an den Gremialausschuss gemäß § 65 WKG für die Funktionsperiode 2025-2030 über:
• grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Fachgruppe
• den Voranschlag und Rechnungsabschluss
• Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen
• Budgetüberschreitung und Nachtragsvoranschlag - Bericht der Obfrau Angelika Bauer
- Vorstellung „NEBA – Netzwerk Berufliche Assistenz“:
Mag. Eva Briese, Betriebsservice Burgenland
Dini Zsömbölyi, MVG Monopolverwaltung GmbH - Aktuelle Themen aus der Sparte Handel, dem Bundesgremium und der WK-Organisation
- Allfälliges
Anmeldung
Wir bitten Sie um Anmeldung bis spätestens 18. September 2025 per Mail an handel@wkbgld.at.
Teilnahmeberechtigung & Information
*) Bei der Fachgruppentagung wird ein Antrag auf Erhöhung der Grundumlage gestellt. Konkret soll der Höchstbetrag für die Grundumlage von derzeit 800,- Euro auf zukünftig 1.000,- Euro angehoben werden. Der Hebesatz als Berechnungsbasis für die Grundumlage wird nicht erhöht.
Entsprechend der Geschäftsordnung (§ 27 Abs. 2) sind die Mitglieder bei Veränderungen der Grundumlage zur Meinungsäußerung eingeladen. Jedes Mitglied kann seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung bis spätestens 22. September 2025 der Fachgruppe mitteilen (entweder schriftlich per E-Mail handel@wkbgld.at, mittels Telefax T: 05 90907-3315 oder per Post an das Landesgremium der Tabaktrafikanten)
An der Fachgruppentagung sind alle Mitglieder der Fachgruppe teilnahmeberechtigt. Juristische Personen uns sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht (gemäß § 85 Abs. 2 WKG) erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung schriftlich vorzulegen
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden.