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Ein junger Mann sitzt im Büro vor einem Computer, er lötet an einem kleinen Gerät. Im Vordergrund ein offener Laptop
© Christian Vorhofer | WKO

Fachgruppentagung Landesinnung der Mechatroniker | 25. September 2025

Um 16:30 Uhr in Eisenstadt

Lesedauer: 1 Minute

18.08.2025

Zeit und Ort

  • Donnerstag, 25. September 2025
    16:30 Uhr
  • Wirtschaftskammer Burgenland
    Sitzungszimmer Mitte (3. Stock)
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Fachgruppentagung
    (liegt im Büro der Landesinnung zur Einsichtnahme auf)
  4. Bericht des Landungsinnungsmeisters
  5.  Berichte aus den Arbeitsausschüssen
  6. Rechnungsabschluss 2024 – nachträgliche Kenntnisnahme
  7. Grundumlage 2026 (Erhöhung) − Beschluss
  8. Voranschlag 2026 – Beschluss
  9. Delegierungsbeschluss für die Funktionsperiode 2025–2030 (§ 65 Abs. 1 WKG)
  10. Aktuelles aus der WK-Organisation
  11. Allfälliges

Im Anschluss an die Fachgruppentagung laden wir Sie um 18:00 Uhr zu einem Rundgang durch die Zukunftswerkstatt ein.

Jedes Mitglied kann seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung (siehe Rückseite) bis spätestens 1.9.2025 der Landesinnung mitteilen (schriftlich per E-Mail an katrin.pusch@wkbgld.at oder per Post an die Landesinnung der Mechatroniker, Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt).

Anmeldung

Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung bei Frau Katrin Pusch bis spätestens 18. September 2025 unter E: katrin.pusch@wkbgld.at bzw. T: 05 90907-3141 ersucht.


Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt und zu Zwecken
der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden.


Bitte beachten Sie zur Ausübung der Stimmrechte: 
An der Fachgruppentagung sind alle Mitglieder der Landesinnung der Mechatroniker teilnahmeberechtigt. Einzelunternehmer können sich nicht vertreten lassen. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger (z.B. Personengesellschaften) haben zur Ausübung ihre Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gemäß § 85 Abs. 2 WKG erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen.

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