Pensions- und Vorsorgekassen, Fachverband

Informations- und Mitbestimmungsrechte

Berechtigte sind in allen wichtigen Gremien der Pensionskassen vertreten und haben ein Mitspracherecht

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11.03.2023

Arbeitnehmer und Pensionisten haben bei ihrer Pensionskasse eine Fülle von Mitsprache-, Informations- und Kontrollrechten. Die Pensionskassen sind auch dazu verpflichtet, die Berechtigten über die Ergebnisse ihrer Arbeit und die Entwicklung des Vermögens zu informieren – siehe auch Transparenz.

Berechtigte im Aufsichtsrat vertreten

Die berechtigten Arbeitnehmer und Pensionisten haben Vertreter im Aufsichtsrat. Das Management der Pensionskassen muss dem Aufsichtsrat regelmäßig und detailliert berichten. Weiters kann der Aufsichtsrat wichtige Entscheidungen der Pensionskassen beeinflussen wie etwa die Bestellung des Vorstands der Pensionskasse.

Hauptversammlung offen für alle Berechtigten

An der jährlichen Hauptversammlung kann jeder Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Pensionist einer Pensionskasse teilnehmen. Die Hauptversammlung genehmigt die Jahresbilanz und trifft wichtige Entscheidungen für die Pensionskasse.

Vertreter der Berechtigten als Veranlagungsbeiräte

Für einzelne Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) gibt es Veranlagungsbeiräte, in denen auch die Berechtigten vertreten sein können. In diesen Beiräten beraten Experten der Pensionskassen gemeinsam mit Arbeitgebern und zum Teil auch Vertretern der Arbeitnehmer über die Veranlagungsstrategie.