Drei Personen unterschiedlichem Alters sitzen um einen Tisch
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Pensions- und Vorsorgekassen, Fachverband

Lebenslange Zusatzpension

Absicherung des Lebensstandard nach dem Berufsleben

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Eine Betriebspension schließt als zweite Säule der Altersvorsorge die finanzielle Lücke, die im Ruhestand den während der Berufstätigkeit erreichten Lebensstandard bedroht. Eine Rente aus der Pensionskasse sichert dem Berechtigten – und im Todesfall auch seinen Hinterbliebenen – einen sorglosen Ruhestand.  

Die Pensionskassen bieten eine Fülle von Modellen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung an, welche zu erheblichen Unterschieden in der Pensionshöhe führen.

Es gibt unterschiedliche Versorgungshöhen bei der Hinterbliebenenpension (Witwen- oder Witwerpension, Waisenpension) und einer allfälligen Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension. Diese beeinflussen die Höhe der Alterspension nach oben oder unten.

Zusatzpension im Ruhestand

Während der Ansparphase (Anwartschaftsphase) zahlt das Unternehmen zu Gunsten der Mitarbeiter und – auf freiwilliger Basis der Mitarbeiter selbst – in die Pensionskasse ein. Ab dem vertraglich vereinbarten Pensionsantritt wird der Mitarbeiter zum "Leistungsberechtigten" und erhält entsprechend der vertraglichen Regelung die vereinbarte Betriebspension von der Pensionskasse ausgezahlt.

Optional: Berufsunfähigkeitspension

Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter berufsunfähig oder invalide wird. In diesem Fall erhält er, wenn in der Pensionsvereinbarung ein entsprechender Schutz für Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität vorgesehen ist, eine so genannte Berufsunfähigkeits- bzw. eine Invaliditätspension.

Im Falle des Todes eines Berechtigten in der Anwartschafts- oder in der Leistungsphase erhalten seine Hinterbliebenen eine Pension entsprechend der Pensionsvereinbarung.

Beispiel für eine Pensionsberechnung

Nachfolgend wird anhand eines gängigen Pensionsplanes die Höhe einer möglichen Alterspension in Abhängigkeit von der Dauer der Beitragszahlung dargestellt. Angenommen wird ein monatlicher Beitrag von 100,00 Euro.

EintrittsalterPensions-
zahlungsbeginn
AG- Beitrag
x 14
Brutto
Pension
x 14
UNISEX
25 
01.01.2056 
100 
311
30 
01.01.2051 
100256 
35 
01.01.2046 
100
207 
40 
01.01.2041 
100 
163 
45 
01.01.2036 
100
124
5001.01.2031 
100 
88
5501.01.202610056
 Parameter 
Rechnungszins 
2,5 % 
Veranlagungsüberschuss 
(= Rechnungsmäßiger Überschuss) 
2,5 % 
Witwenübergang 
60 % 
Bewertung 
Kollektiv 
Pensionsalter 
65 
Versicherungssteuer 
2,5 % 
Gehaltsvalorisierung0 % 

Die durchschnittliche ASVG-Pension in Österreich beträgt 1.247,16 Euro brutto pro Monat (Quelle: Pensionsversicherungsanstalt, Dezember 2020).