Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
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Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie

Kollektivvertrag für das Baugewerbe und die Bauindustrie

Aktuelle Kollektivverträge, Lohn- und Gehaltstafeln sowie Sonderverträge und Zusatz-KV für Arbeiter und Angestellte

Lesedauer: 2 Minuten

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen. 

Kollektivvertragstexte

Arbeiter 

Angestellte 

Arbeitszeitkalender

Für die im Kollektivvertrag verankerten Arbeitszeitmodelle "kurze/lange Woche" sowie "lange/lange/kurze Woche" wird von den Bau-Sozialpartnern jährlich im Vorhinein eine Empfehlung für die Wocheneinteilung herausgegeben. 

Abgabenrecht

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat laut Beschluss des Präsidialausschusses vom 3.12.1984 die beitragsrechtliche Behandlung von SEG-Zulagen gemäß
§ 49 Abs. 4 ASVG festgelegt.

Schulungsunterlage zum Taggeld (Schulungsunterlage für die Betriebsprüfer)

FAQs zum Kollektivvertragsrecht

  • Einstufung von Baggerführern in der Anlernzeit

Inhalt dieses Gutachtens ist eine Bewertung aus berufskundlicher Sicht, wie viele Praxiszeiten ein Baggerführer aufweisen muss, um nicht als Hilfsarbeiter, sondern als angelernter Arbeiter eingestuft zu werden.

  • Einstufung von Ferialpraktikanten

In diesem Rundschreiben wird die Rechtslage zur Einstufung von Ferialpraktikanten zusammengefasst dargestellt und auf die Unterschiede zwischen den Kollektivverträgen Baugewerbe/Bauindustrie (Arbeiter und Angestellte) eingegangen.

  • Parallelverschiebungsklausel/IST-Lohnerhöhung und IST-Gehaltserhöhung

Im KV Bauindustrie/Baugewerbe wird die Parallelverschiebungsklausel wie folgt definiert:

Die je nach dem Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne kollektivvertragliche Zulagen) darf aus Anlass einer Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.

Im Anhang zum KV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie wird die Parallelverschiebungsklausel wie folgt definiert:

Bei jenen Angestellten, die höhere als die im Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie festgelegten Gehälter beziehen, ist deren bisheriges Gehalt um den Differenzbetrag zu erhöhen, der sich aus dem bisherigen kollektivvertraglichen Gehalt 1.5.2022 und den entsprechenden Sätzen des Kollektivvertrages vom 1.5.2023 ergibt.

  • Taggeld

Eine umfassende Darstellung der Dienstreisevergütungen gem § 9 KV Bauindustrie und Baugewerbe finden Sie in den Erläuterungen der Kollektivvertragsparteien zum Taggeld neu anlässlich dessen Einführung per 1.5.2004.

  • Wegzeiten

Siehe dazu die Entscheidung des OGH vom 17.3.2004 zu 9 ObA 109/03z (Wegzeiten sind keine Arbeitszeit).

Stand: 12.02.2024