Ausbildungen im Bereich Dachdecker
Lehrberufe
Dachdecker/-in
Dieser Lehrberuf beinhaltet alles, was den Dachdecker ausmacht.
Entscheidest Du Dich für den dreijährigen Lehrberuf Dachdecker/-in, beginnst Du eine duale Ausbildung, in der Fachwissen mit handwerklichem Geschick kombiniert wird.
DachdeckerInnen führen verschiedene Arten von Dacheindeckungen sowie Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Dächern mit Materialien wie Tondachziegeln, Faserzementplatten, Betondachsteinen, Bitumenschindeln, Naturschiefer, Holzschindeln, Steinplatten, Schilf/Strohdeckungen durch.
Sie bauen Lichtkuppeln und Dachfenster ein und bringen Wärmedämmungen an Bauwerken und Bauwerksteilen an. Ein weiterer Aufgabenbereich ist das Abdichten von Bauwerken und das Verkleiden von Außenwänden. Dachdecker arbeiten mit Berufskollegen aus verschiedensten Branchen zusammen.
Lehre mit Matura
Dein Vorsprung im Beruf!
Bist Du praktisch veranlagt, begabt und gleichzeitig an Allgemeinbildung interessiert?
Dann kannst Du Lehre und Matura parallel absolvieren!
Deine Vorteile: Du hast sowohl eine abgeschlossene Berufsausbildung als auch die Berechtigung zu studieren.
Die Berufsmatura umfasst insgesamt vier Teilbereiche: Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache sowie einen Teilbereich aus dem eigenen Berufsbild.
Selbständige Tätigkeit als Dachdecker
Der Dachdecker ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die fachlichen Voraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Dachdeckers zu finden:
Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, wird verordnet:
Zugangsvoraussetzungen
Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Dachdecker (§ 94 Z 11 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder
- Zeugnis über eine ununterbrochene mindestens sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) oder
- Zeugnisse über
a) die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Dachdecker und
b) eine nachfolgende ununterbrochene mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) oder - Zeugnisse über
a) den erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution als vollwertig anerkannten Ausbildung, durch die schwerpunktmäßig die für das Handwerk spezifischen Qualifikationen vermittelt werden, und
b) eine nachfolgende ununterbrochene, mindestens vierjährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) oder - Zeugnisse über
a) eine ununterbrochene, mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger und
b) eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als Unselbständiger oder - Zeugnisse über
a) die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Dachdecker und
b) eine nachfolgende ununterbrochene, mindestens fünfjährige fachspezifische Tätigkeit in leitender Stellung (§ 18 Abs. 3 GewO 1994).
Informationen für Lehrbetriebe
Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe
Diese Ausbildungsmappe beinhaltet praktische Hinweise zur Lehrlingsauswahl und -aufnahme sowie zum ersten Lehrtag und fasst die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Lehrlingsausbildung zusammen.
Ausbildungs-Dokumentation und –Leitfaden für den Lehrberuf Dachdecker*in
Der Ausbildungsleitfaden gibt einen klaren Überblick über die Ausbildungsziele, Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die im Lehrberuf vermittelt werden.
Zusätzlich wurden zahlreiche Bespiele und Tipps aus dem Bereich der Lehrlingsausbildung von erfolgreichen Praxisbetrieben gesammelt.
Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen- was ist zu beachten?
» Allgemeine Informationen
Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern
» Ansprechpartner und Kontaktdaten