Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, Bundesinnung

Selbständigkeit

Informationen für Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker

Lesedauer: 1 Minute

Selbständige Tätigkeit als Hafner/-in

Der Hafner ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe ist Aufgabe der WKÖ. 

Hafner-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Platten-, Fliesenleger/-in

Der Platten- und Fliesenleger ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des/der Platten-, Fliesenlegers/-in zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe ist Aufgabe der WKÖ. 

Platten- und Fliesenleger-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Keramiker/-in

Der Keramiker ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Keramikers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe ist Aufgabe der WKÖ. 

Keramiker-Meisterprüfungsordnung

Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Mehr Infos zum Gütesiegel

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.

Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel

Stand: 01.03.2024