Gewerbeumfang Handwerk der Milchtechnologen
Handwerk der Milchtechnologen
Das Gewerbe "Milchtechnologie“ zählt zu den reglementierten Gewerben und ist ein Handwerk (§ 94 Z 50 GewO). Das bedeutet, dass bei einer Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist. Dies kann auf unterschiedliche Arten erfolgen (siehe dazu Anmeldung eines Gewerbes – Allgemeines), die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung bildet eine davon.
Gewerbeumfang:
Berufsbild Lehrberuf Milchtechnologe bzw. Milchtechnologin
(§ 3 Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf Milchtechnologie - Milchtechnologie - Ausbildungsordnung, BGBl II 129/2016 idgF)