Metalltechniker, Bundesinnung

Lehrberuf Maschinenmechanik

Berufsprofil und Ausbildungsordnung 

Lesedauer: 1 Minute

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. Technische Unterlagen lesen und anwenden,
  2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
  3. Arbeitsabläufe planen, Arbeitsergebnisse beurteilen, Projekt- und Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
  4. Fachgerechte Anwendung von einschlägigen Werkzeugen, Messgeräten, Fertigungs- und Arbeitsbehelfen,
  5. Erforderliche Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen,
  6. Herstellen von Bauteilen auf konventionellen und rechnergestützten CNCWerkzeugmaschinen inklusive Erstellen und Optimieren der Fertigungsprogramme,
  7. Bauteile der elektropneumatischen, elektrohydraulischen Steuerungstechnik einbauen, justieren und parametrieren,
  8. Maschinen, Anlagen und Baugruppen zusammenbauen, einstellen, inbetriebnehmen, prüfen und betreuen während des Probelaufes bis zur Freigabe,
  9. Maschinen, Anlagen und Baugruppen optimieren, warten und instandsetzen,
  10. Zusammenarbeiten mit der Konstruktion, Fertigungs- und Arbeitsvorbereitung,
  11. Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards,
  12. Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden einrichten, prüfen und dokumentieren,
  13. Technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren,
  14. Kunden über Einsatz, Anwendung und Wartung der Maschinen, Anlagen und Baugruppen beraten,
  15. Anwendung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Kommunikationssystemen, z.B. Produktionsplanungssystemen und Internet.

» Die gesamte Maschinenmechanik-Ausbildungsordnung 2004

» Änderung Maschinenmechanik Ausbildungsordnung 2007

» Änderung Maschinenmechanik Ausbildungsordnung 2011

Stand: 24.11.2020