Kollektivvertrag für Berufe im Bekleidungsgewerbe
Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bekleidungsgewerbe (Textilgewerbe).
Die Kollektivverträge, Lohn- und Gehaltsvereinbarungen gelten für die Berufe:
- Kleidermacher (Kleidermacher, Schulterpolstererzeuger, Schnittzeichner, Hersteller von graphischen Entwürfen für Bekleidung (Modedesign), Kleider- und Kostümverleiher, Änderungsschneiderei)
- Wäschewarenerzeuger (Wäschewarenerzeuger, Krawattenerzeuger)
- Hutmacher (Damenfilzhuterzeuger, Strohhut-, Hutstoff- und Hutfuttererzeuger)
- Modisten
- Schirmmacher
- Kunstblumenerzeuger, Federnschmücker und Wildbartbinder
- Miederwarenerzeuger
Generalkollektivvertrag Corona-Test
Erläuterungen zum Generalkollektivvertrag Corona-Tests
Lohnordnungen
Lohnordnung gültig ab 1.1.2021
Lohnordnung Wäschewarenerzeuger
Lohnordnung Kunstblumenerzeuger, Federschmücker und Wildbartbinder
Lohnordnung Miederwarenerzeuger
Lohnordnung gültig ab 1.1.2019
Lohnordnung Wäschewarenerzeuger
Lohnordnung Kunstblumenerzeuger, Federschmücker und Wildbartbinder
Lohnordnung Miederwarenerzeuger
Lohnordnung gültig ab 1.1.2018
Lohnordnung Wäschewarenerzeuger
Lohnordnung Kunstblumenerzeuger, Federschmücker und Wildbartbinder
Lohnordnung Miederwarenerzeuger
Rahmenkollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter
Rahmen-KV gültig seit 1.5.2002 in der revidierenden Fassung ab 1.1.2006
Kollektivvertrag für Angestellte
Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung 2021
Bitte beachten Sie, dass sich der vollständige Text des Kollektivvertrages aus mehreren Dokumenten zusammensetzen kann.