Selbständigkeit
Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Spengler
Selbstständige Tätigkeit als Spengler
Der Spengler ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Spenglers zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
- Spengler-Meisterprüfungsordnung
- Rechtslage ab 01.07.2023
- Rechtslage bis 30.06.2023
- Stammfassung:
Kundmachung vom 30.12.2011, in Kraft mit 01.01.2012 - Änderungen:
Kundmachung vom 30.07.2014, in Kraft mit 01.08.2014
Selbstständige Tätigkeit als Kupferschmied
Der Kupferschmied ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Kupferschmieds zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und „staatlich geprüft“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Der Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.