Weißes Paragrafenzeichen lehnt an grauer Wand auf hellem Parkettboden stehend
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Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Bundesgremium

EU-Kosmetikverordnung

Informationen mit Leitfaden

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Da die Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel bereits mehrmals erheblich geändert wurde und teilweise unterschiedliche nationale Bestimmungen bestehen, wurde nun eine Kosmetikverordnung erlassen. Wir haben dazu einen Leitfaden erstellt. Das Ziel der VO ist es, die Verfahren zu vereinfachen und einheitliche Begriffe zu schaffen, um dadurch den Verwaltungsaufwand und Unsicherheiten zu verringern. Außerdem soll insbesondere die Marktüberwachung ausgebaut werden, um den Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten.

Unter anderem kam es zu folgenden wesentlichen Neuerungen:

  • Klare Regelungen bei der Verantwortlichkeit
  • Produktnotifizierung
  • Bekanntgabe der Rahmenrezeptur
  • Regelungen zu Nanomaterialien
  • Einheitliche Kennzeichnung
  • Werbeaussagen - Kriterienkatalog

Die Verordnung trat am 11. Jänner 2010 in Kraft. Die Bestimmungen gelten aber erst ab 11. Juli 2013. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verordnung in all ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass es grundsätzlich keiner staatlichen Umsetzung bedarf. Nur wenn es ausdrücklich vorgesehen ist, wird es in den Mitgliedstaaten zu einer konkretisierenden Umsetzung kommen (z.B. zuständige Behörden, Sanktionen). 

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Änderungen bei der EU-Kosmetikverordnung

Stand: 08.09.2023