Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Bundesgremium

Drogenausgangsstoffe - Leitlinien

Überwachung von Drogenausgangsstoffen

Lesedauer: 1 Minute

Die meisten chemischen Stoffe werden in einem breiten Spektrum legal verwendet, doch können einige von ihnen auch zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden.

Straftäter stellen diese Chemikalien selten selbst her, sondern versuchen, diese zu schmuggeln oder vom legalen Handel durch Kauf oder Diebstahl abzuzweigen.

Mitunter reichen schon ein paar Gramm aus, um mit relativ einfachen Ausrüstungsgegenständen eine große Anzahl von Konsumeinheiten herzustellen.

Vorsorge gegen Missbrauch

Um dies zu verhindern, kommt den Wirtschaftsbeteiligten große Bedeutung zu, verdächtige Vorgänge zu melden und Diebstähle zu verhindern.

Gemäß Suchtmittelgesetz sind Wirtschaftsbeteiligte verpflichtet, Wahrnehmungen, die die Annahme rechtfertigen, dass Vorläuferstoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtmitteln abgezweigt werden, mitzuteilen.

Dabei spielt die gute Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Behörden eine große Rolle.

Ansprechpartner für Rückfragen

Bundesministerium für Inneres
Bundeskriminalamt – Büro 3.3 - Suchtmittelkriminalität
Referat 3.3.2 – Precursor – Competence – Center
Josef Holaubek Platz 1 | 1090 Wien

HORVATH Manfred
T +43 664 3926846
E Manfred.Horvath@bmi.gv.at

BINDER Peter
T +43 664 5458036
E Peter.Binder@bmi.gv.at

Fax: +43 1 24836 951 323
E Precursor@bmi.gv.at

Stand: 15.10.2020