Ein Teeglas mit Kamilletee und Kamillenblühten
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Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Bundesgremium

Tee und teeähnliche Erzeugnisse

Kapitel 31 des Österreichischen Lebensmittelbuches

Lesedauer: 1 Minute

Das Österreichische Lebensmittelbuch dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätze sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 LMSVG). Das "Codexkapitel B31" behandelt Tee und teeähnliche Erzeugnisse.

Das österreichische Lebensmittelbuch ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn, es gilt jedoch als objektiviertes Sachverständigengutachten.

Stand: 13.01.2020