Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Bundesgremium

Diisocyanate

Anforderungen an das Inverkehrbringen und Verwendung von Diisocyanaten ab 24.8.2023

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Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU wird beschränkt, neue Verpflichtungen werden damit wirksam. Insbesondere ist ab dem 24. August 2023 vor einer industriellen oder gewerblichen Verwendung von Diisocyanaten eine entsprechende Schulung erfolgreich zu absolvieren. Auch Selbstständige müssen dann eine Schulung nachweisen können. Die rechtliche Grundlage dazu findet sich in Eintrag 74, Anhang XVII, REACH-VO.

In einem neuen Leitfaden, einer gemeinsamen Initiative von ZAI, BMK, AUVA, Stadt Wien und WKÖ, werden die wesentlichen Neuerungen der Beschränkung zusammengefasst. Dieser soll die österreichischen Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützen.

>> zum Leitfaden (sobald er aktualisiert wurde)

Stand: 23.06.2022