Direktvertrieb, Bundesgremium

Multi-Level-Marketing (MLM) im Direktvertrieb 

Abgrenzung zum unzulässigen Schneeballsystem und Pyramidenspiel

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Zulässiges Multi-Level-Marketing

Eine erfolgreiche Form des Direktvertriebs besteht im Aufbau von Netzwerken mit weiteren Unternehmern/Vertriebspartnern (Multi-Level-Marketing). Die Vertriebspartner sind zugleich auch Warenabnehmer und können weitere Vertriebspartner anwerben, an deren Umsätzen sie regelmäßig partizipieren. Der Verkauf von (meist hochwertigen) Waren an Letztverbraucher steht im Vordergrund.

Ein solches zulässiges MLM-System ist klar abzugrenzen von rechtswidrigen Vertriebssystemen wie Schneeball- oder Pyramidenspielen.

Gesetzwidriges Schneeballsystem/Pyramidenspiel

Beim rechtswidrigen Schneeballsystem hat - auch wenn ein Produktverkauf stattfindet - nicht der Verkauf von Produkten an Letztverbraucher, sondern die Verdienstmöglichkeit für die Anwerbung von Neukunden die überwiegende Bedeutung. Schon die Zusendung von Einladungen, Berechtigungsscheinen oder sonstigen Mitteilungen mit der Aufforderung zur Teilnahme ist verboten.

Beim gerichtlich strafbaren Pyramidenspiel geht es praktisch in keiner Weise um Warenvertrieb, sondern darum, dass gegen Entgelt die Chance auf einen Vermögensvorteil eingeräumt wird, der allein durch die künftige Beteiligung und Einsatzleistung weiterer Spieler realisiert wird.

Derartige Systeme verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bzw. auch gegen das Strafgesetzbuch. Neben hohen Geldstrafen drohen unter Umständen auch darüber hinausgehende strafrechtliche Konsequenzen.

Verträge mit Schneeball- bzw. Pyramidensystemen sind nichtig. Das vom Kunden Geleistete kann gegen Verzicht auf die zugesagte Ware oder Dienstleistung bzw. Rückstellung zurückgefordert werden. Bei international agierenden Unternehmen ist es jedoch oft sehr schwer, einen Adressaten für Rückabwicklungsansprüche ausfindig zu machen.

Einzelfallprüfung erforderlich

Bei den auftretenden Spielarten ist es nicht immer leicht, das seriöse Multi-Level-Marketing von rechtswidrigen Systemen zu unterscheiden. Es bedarf daher jeweils einer Prüfung im Einzelfall.

Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Beurteilung können folgende Kriterien sein:

  • Im Direktvertrieb steht der Produktverkauf, nicht das Anwerben von Personen im Vordergrund. Kauf oder Vermittlung ohne Anwerben weiterer Repräsentanten sind möglich.
  • Im Direktvertrieb besteht keine Pflicht zur Abnahme von Produkten.
  •  Im Direktvertrieb hat der Kunde aufgrund seines Vertrages mit dem Direktvertriebsunternehmen Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte. Nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) kann er Ware umtauschen bzw. zurückgeben oder Dienstleistungen reklamieren. Das Direktvertriebsunternehmen und der vermittelnde Direktberater sind in der Regel transparent und erreichbar.
  • Im Direktvertrieb ist eine Marktsättigung nicht von vornherein zu erwarten. Im Direktvertrieb können alle Beteiligten dauerhaft profitieren, von einem Pyramiden- oder Schneeballsystem profitieren nur die frühen Teilnehmer.


Stand: 19.12.2023