Lebensmittelhandel, Bundesgremium

Lebensmittelkennzeichnung

Nach der EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr.1169/2011

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Geltungsbereich und Fristen

Die EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) gilt seit Ende 2014 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten und ersetzte die bis dahin in Österreich geltenden Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und der Nährwertkennzeichnungsverordnung (NWKV).

Abweichend davon gelten die Bestimmungen zur Herkunftsbezeichnung bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel seit dem 1. April 2015 (geregelt in der DVO (EU) Nr. 1337/2013); die Verpflichtung zur Angabe der Nährwert-Kennzeichnung gilt seit 13.12.2016.  

  • Die Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette, sofern deren Tätigkeiten die Bereitstellung von Information über Lebensmittel an die Verbraucher betreffen.
  • Sie gilt für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, einschließlich Lebensmitteln, die von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, sowie für Lebensmittel, die für die Lieferung an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind.
  • Jedem dieser Lebensmittel (verpackt oder unverpackt) sind die durch die Verordnung vorgeschriebenen Informationen beizufügen.
  • Die LMIV ist auch auf Fernabsatz anzuwenden.


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Stand: 14.03.2019