Spielwarenhandel

Sicherheit von Spielzeug

Bestimmungen zur Produktsicherheit von Spielwaren

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In Österreich und der EU muss Spielzeug bestimmte Standards und Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor es in den Handel darf. Die EU-Richtlinien zur Sicherheit von Spielzeug regelt die Produktanforderungen für Spielwaren, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.

Aktuelle Mitteilungen

Rechtsgrundlagen zur Spielzeug-Sicherheit

Sicherheitsfaktoren bei Spielwaren

Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung gilt für Spielwaren, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht und gehandelt werden. Im Rahmen der Kennzeichnungspflicht treffen Hersteller, Importeure und Spielwarenhändler unterschiedliche Zuständigkeiten und Verpflichtungen, die man kennen sollte.

Weiterführende Informationen:

Allgemeine Informationen zu Gebrauchsgegenständen

Unter Gebrauchsgegenständen versteht man:

  • Lebensmittelkontakt-Materialien: Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  • Sonstige Gebrauchsgegenstände: Artikel zur Körperhygiene, bestimme Babyartikel, Verpackungen mit direktem Kontakt mit Kosmetika

Die rechtliche Grundlage hierzu bildet das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG - BGBl. Nr. 13/2006).

Stand: 29.11.2018