Sparte Industrie

Corona: Das Beste hoffen, aber auf Alles vorbereitet

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Rund zwei Drittel der österreichischen Unternehmen erwarten – laut einer WIFO-Umfrage - in den nächsten Wochen und Monaten eine Einschränkung ihrer Geschäftstätigkeit durch behördliche Maßnahmen gegen Corona. Die Bundessparte Industrie wird sich, wie in der Vergangenheit, konsequent dafür einsetzen, dass die industrielle Tätigkeit möglichst ungestört weitergeführt werden kann.

Der Bundessparte Industrie ist es in den mittlerweile eineinhalb Jahren der Corona-Pandemie in Österreich gelungen, behördliche Einschränkungen der industriellen Tätigkeit weitestgehend zu verhindern.  Insbesondere auf regionaler Ebene bestand im letzten Herbst/Winter mitunter Interventionsbedarf, der in enger Abstimmung mit den jeweiligen Landesparten der Industrie erfolgte. Erfreulicher Weise ist es frühzeitig gelungen bei den Entscheidungsträgern die Sichtweise zu verankern, dass die Aufrechterhaltung der industriellen Tätigkeit auch in der Coronakrise aus Gründen des Schutzes der Versorgungssicherheit, Wertschöpfung und Liefertreue unbedingt zu gewährleisten ist.

Gelungen ist dies nicht zuletzt auch deshalb, da die Unternehmen der Industrie – trotz ihrer hohen Mitarbeiterzahl und der faktischen Unmöglichkeit, den Produktionsbereich und vielfach auch die Forschung ins „Homeoffice“ zu verlagern – immer nur eine verschwindend geringe Rolle bei der Ausbreitung der Pandemie gespielt haben. Die Unternehmen haben frühzeitig und erfolgreich mit Präventionskonzepten auf die Bedrohung reagiert, und sie waren federführend in Einführung einer konsequenten Teststrategie, die Vorreiter und später Bestandteil der nationalen Teststrategie wurde.  In einem weiteren Schritt haben viele Unternehmen eine aktive Rolle im Rahmen der Impfstrategie gespielt, indem den Mitarbeitern auf einfache und unbürokratische Weise der Zugang zur Impfung ermöglicht wurde, teilweise in den Unternehmen.

Aus heutiger Sicht ist es nicht möglich, die Entwicklung der Pandemie und damit der notwendigen Maßnahmen der Behörden abzuschätzen. Grundsätzlich besteht seitens der Politik der feste Wille, keine größeren Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens vorzunehmen. Sehr wohl könnte es aber punktuell und regional zu Einschränkungen kommen. Um hier wirkungsvoll gegenüber Behörden – vor allem den Bezirkshauptmannschaften – für eine möglichst rücksichtvolle Linie gegenüber Produktionsunternehmen eintreten zu können, wäre es vorteilhaft, wenn Industrieunternehmen weiterhin entsprechenden Präventionsstrategien folgen (gesetzliche Bestimmungen dazu: Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen (sozialministerium.at)) und – dem breiten Konsens der Fachleute folgend – eine möglichst hohe Impfquote unter ihrer Belegschaft anstreben. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass ein niederschwelliges Testangebot (vor allem PCR-Tests) auch künftig eine wichtige Rolle spielen wird; die Bundessparte Industrie wird sich dafür einsetzen, dass betriebliche Tests weiterhin als rechtsgültiger 3G-Nachweis gelten.

Mit Corona verbunden sind eine Reihe arbeitsrechtlicher Fragen. Wesentliche Punkte wurden im September 2021 in einem neuen General-Vertrag vereinbart, der bis 30. April 2022 gültig ist. Nähere Informationen dazu befinden sich in einem eigenen Fachartikel dieses Newsletters (Neuer Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen - WKO.at). Ausgehend von einer entsprechenden Vorschrift in Italien hat die Diskussion einer 3G-Pflicht am Arbeitsplatz auch in Österreich begonnen. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für eine solche Verpflichtung müssen seitens der Politik – gestützt auf entsprechende medizinische Fachleute - formuliert werden. Die Industrie bringt sich in diese Diskussion gerne ein bei Fragen der Umsetzung, denn diese darf nicht zu einer übermäßigen Belastung der Unternehmen führen.

Ein erster Überblick über wesentliche Aspekte von Corona im betrieblichen Alltag finden sich auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich. Über diese Seite kann man auch rasch Informationen über regionale Sonderbestimmungen erhalten. Sollten darüber hinaus Fragen auftauchen oder unerwartet behördliche Einschränkungen eintreten, zögern Sie bitte nicht die Bundessparte Industrie (Arbeitgeberabteilung) oder ihre Landessparte zu kontaktieren. 

Autor:
Mag. Andreas Mörk
E-Mail:
andreas.moerk@wko.at

Stand: 01.10.2021