Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachverband

Nahrungsergänzungsmittel

Schwerpunktthema

Lesedauer: 2 Minuten

  

 

  • Was sind Nahrungsergänzungsmittel? 

Nahrungsergänzungsmittel sind "Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden" (d.h. in Form von z.B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen; § 3 Z 4 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG).

Mit der Novelle BGBl. I Nr. 69/2003 zum Lebensmittelgesetz (LMG) 1975 vom 10.7.2003 trat das Nahrungsergänzungsmittel an die Stelle des Verzehrproduktes.
 

  • Wie sind Nahrungsergänzungsmittel geregelt? 
  • Das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ist gesetzlich in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung BGBl II Nr. 88/2004 geregelt. Sie legt Anforderungen ua an die Kennzeichnung oder die Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln fest. So dürfen Nahrungsergänzungsmittel etwa nur verpackt an den Letztverbraucher abgegeben werden. Auch die Vitamine und Mineralstoffe, die eingesetzt werden dürfen, sind streng limitiert. Anhang I und II der NahrungsergänzungsmittelVO nennen jene Vitamine und Mineralstoffe und ihre Verbindungen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.

    Nahrungsergänzungsmittel sind als "Nahrungsergänzungsmittel" zu deklarieren (Bezeichnung). Zusätzlich zu den Anforderungen der EU-Informationsverordnung Nr. 1169/2011 sind folgende Angaben auf dem Etikett anzubringen:
     

    • der Kategoriename oder eine Angabe zur Beschaffenheit der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe, die für das Nahrungsergänzungsmittel kennzeichnend sind;
    • die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen;
    • einen Warnhinweis, die empfohlene Tagesmenge nicht zu überschreiten;
    • einen Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden dürfen und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind;
    • die Menge der Nährstoffe oder sonstiger Stoffe mit ernährungspezifischer Wirkung (numerische Angabe in den Einheiten des Anhangs 1 der Verordnung [EG] Nr. 1170/2009 als Durchschnittswerte). Diese Kennzeichnung hat pro empfohlener Tagesdosis zu erfolgen. Bei Vitaminen und Mineralstoffen, die im Anhang XIII der EU-Informationsverordnung Nr. 1169/2011 genannt sind, müssen zusätzlich die Prozentsätze der Referenzwerte genannt werden. 

        

    Leitlinien für den internationalen Verkehr mit Nahrungsergänzungsmitteln:

    Nach mehr als 10-jährigen Beratungen hat die Codex Alimentarius Kommission die "Guidelines for Vitamin and Mineral Supplements" angenommen.

    Bei den Leitlinien handelt es sich um Rahmenbedingungen für den internationalen Verkehr mit Nahrungsergänzungsmitteln. Sie betreffen den Anwendungsbereich, die Definition, die Zusammensetzung, die Verpackung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln. Die Leitlinien sind vor allem in den Ländern von Bedeutung, in denen es bislang keine Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel gibt. Für Europa ist von Bedeutung, dass Höchstmengen nicht allein auf der Basis von Referenzmengen für die Nährstoffzufuhr abgeleitet werden dürfen.
     
     
    Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen:
     

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© Letzte Aktualisierung: 28.08.2020

Stand: 28.08.2020