Buchhaltung

Übermittlung der Bilanzen an das Firmenbuch über Finanzonline

Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie 

Lesedauer: 1 Minute

Im Rahmen des Datendienstes "Elektronischer Rechtsverkehr-Jahresabschlüsse" (ERV-JAb) ist die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen über FinanzOnline an die Firmenbuchgerichte möglich. 

In einem ersten Schritt sind die Daten der Firmenbuchbilanz unter www.justiz.gv.at in einem Webformular einzugeben, um eine .xml-Datei zu erhalten.

Im Formular ist im Feld „Code“ der 7-stellige JB-Code einzugeben, der im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz gemäß § 8 ERV 2021 von der WKO erstellt wurde. 

Der JB-Code wurde den Bilanzbuchhalter:innen bereits im Jahr 2013 von der zuständigen Fachgruppe postalisch übermittelt und wird laufend an die neuen Bilanzbuchhalter:innen übermittelt.  Für Rückfragen zum JB-Code steht die zuständige Fachgruppe zur Verfügung.

» Leitfaden zur Eingabe der Firmenbuchbilanz

In einem zweiten Schritt kann diese Datei dann in FinanzOnline hochgeladen und eingereicht werden.

Die Angabe des Codes ist bei der FinanzOnline-Übermittlung nicht mehr erforderlich. Im Zuge der Übermittlung wird die Beziehung zwischen dem FinanzOnline User und dem JB-Code überprüft.

» Leitfaden zur Übermittlung der Firmenbuchbilanz

Stand: 28.09.2023