Förderangebot OÖ Fahrzeughandel
ÜBERSICHT
Förderungen des Landesgremiums
- Importeurs-Rechtsschutzversicherung-Förderung
- Kfz-Logo-Förderung
- Messe-Förderung
- Rechtshilfe-Förderung
- Top-Handelszertifikat-Förderung
Aktuelle branchenrelevante Förderinfos
- AWS Investitionsprämie | Nächste Phase: Abrechnung durchführen
- E-Mobilitätsoffensive 2023
- ENIN - Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
- EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur
- Förderübersicht E-Mobilität
> IMPORTEURS-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG-FÖRDERUNG
Wir fördern Mitgliedsbetriebe die erstmalig eine GARANTA-Importeurs-Rechtsschutzversicherung (Rechtsschutz betreffend Verträge mit Herstellern oder Importeuren) abschließen.
Sie verwenden das Kfz-Betriebe-Logo auf Ihren Geschäftspapieren, bei Firmenprojekten o.ä.? Dann informieren Sie sich gleich über diese einmalige Förderung.
Gefördert werden Automobilausstellungen von Automobilvereinen ab vier bzw. zehn voneinander unabhängigen FahrzeughändlerInnen
Diese Förderung erhalten Mitglieder, wenn sie ihr Impressum, AGBs, Webshop, Datenschutzerklärung und/oder ihr Kennzeichen (Firmenwortlaut, Marke, Domain) durch einen Anwalt prüfen lassen.

> TOP-HANDELSZERTIFIKAT-FÖRDERUNG
Das TOP-Handelszertifikat wird von qualitätsbewussten Kunden als Einkaufs-Orientierungshilfe sehr geschätzt. Durch Förderung der Zertifizierungskosten wird Ihr Start zum TOP-Handelsbetrieb finanziell erleichtert.
Aktuelle branchenrelevante Förderinfos
AWS Investitionsprämie | Nächste Phase: Abrechnung durchführen
Rund 250.000 Anträge auf Gewährung einer Investitionsprämie wurden in Österreich gestellt. Wichtig ist jetzt die geplanten Investitionen im Durchführungszeitraum umzusetzen. Bei einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio. (exkl. USt.) hat die Umsetzung bis spätestens 28. Februar 2023 zu erfolgen.
Für Investitionen mit einem Volumen von mehr als EUR 20 Mio. hat die Abrechnung bis 28. Februar 2025 zu erfolgen. Die Abrechnung kann nur innerhalb von drei Monaten nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten Investitionen laut dem Förderungsvertrag über den aws Fördermanager durchgeführt werden. Ausgenommen von der 3-monatigen Abrechnungsfrist sind Abrechnungen die bis zum 30. September 2021 über den aws Fördermanager übermittelt werden. Durch die derzeit hohe Anzahl an einlangenden Abrechnungen kann es laut AWS aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Um die AWS bei der Prüfung Ihrer Abrechnung zu unterstützen, ersucht die AWS die Unterlagen vollständig zu übermitteln. Sobald die Abrechnungsprüfung abgeschlossen ist, wird sich die AWS umgehend bei Ihnen melden.
Nähere Informationen zur Abrechnung finden Sie im Informationsblatt und auf der Webseite des AWS.
E-Mobilitätsoffensive 2023
E-Mobilitätsförderung: Auch im kommenden Jahr 5.000 Euro beim Kauf eines E-Autos für Private
Änderung bei Förderungen für Plug-In-Hybride – Eigene Förderschiene für Regionen mit wenig E-Ladestationen – Anträge können unter umweltfoerderung.at ab Jänner 2023 gestellt werden
Auch 2023 wird die E-Mobilitätsförderung des Klimaschutzministeriums und der Automobilimporteure sowie der Zweiradimporteure fortgesetzt. Gefördert wird der Kauf von E-Autos für Privatpersonen mit 5.000 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert. Betriebliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 1.900 Euro gefördert.
Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für das kommende Jahr 2023 95 Millionen Euro für die E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben, wird es für derzeit unterversorgte Gebiete ein zusätzliches Förderprogramm geben. Hierfür sind ab Mitte 2023 weitere 10 Millionen Euro vorgesehen.
Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in-Hybride: Sie müssen ab kommendem Jahr 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von 2.500 Euro in Frage zu kommen. Bisher waren 50 Kilometer ausreichend.
Bei der Förderung für Betriebe gibt es eine neue Schwerpunktsetzung. Die Förderung für Elektro-PKW für Betriebe läuft aus. Für Betriebe gibt es hier mehrfache steuerliche Begünstigungen, durch die Sachbezugsbefreiung, die Vorsteuerabzugsfähigkeit, den Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und den Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer. Darüber hinaus wird das Bundesministerium 2023 eine eigene Förderschiene für Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN) etablieren, mit der Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden. Dafür stehen im Jahr 2023 100 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden etwa emissionsfreie LKW, Transporter oder Sonderfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie Sattelzugfahrzeuge.
Die Zulassungszahlen bei den E-Fahrzeugen zeigen den großen Erfolg der E-Mobilitätsoffensive des Klimaschutzministeriums. Im Rekordmonat September waren 22 Prozent der PKW-Neuzulassungen E-Autos. Derzeit machen E-Autos ca. 2 Prozent aller zugelassenen Autos in Österreich aus.
Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure: „Wir begrüßen, dass es gelungen ist, eine gemeinsame Ankaufsförderung auch für 2023 zu vereinbaren. In Zeiten, in denen durch Lieferschwierigkeiten, hohe Strompreise und steigende Inflation die Elektromobilität besonders gestärkt werden muss, ist das ein wichtiges Zeichen. Wermutstropfen bleibt, dass es aufgrund von Budgetrestriktionen keine Ankaufsförderung mehr für den Ankauf von Elektrofahrzeugen durch Betriebe geben wird, aber immerhin werden diese durch den neu aufgelegten Investitionsfreibetrag sowie insbesondere durch Vorsteuerabzug und Sachbezugsbefreiung weiterhin begünstigt.“
Die neue Förderung startet im Jänner 2023. Die genauen Förderangebote und weitere Details sind ab Anfang Jänner auf der Website der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter umweltfoerderung.at abrufbar.
OTS0151 von 16.12.2022 14:13
Aussender: BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
ENIN - Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
Förderprogramm zur Umstellung von Nutzfahrzeugflotten auf emissionsfreie Antriebe
Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Förderbar sind Kosten die mit den Projektzielen (Umstellung der Flotte auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur) in Zusammenhang stehen. - Betriebe - sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine - konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften Gefördert wird der wirtschaftliche Eigentümer der Investition. Die Antragsteller müssen alle bei Fördervergaben üblichen Formalvoraussetzungen erfüllen.
EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur
Förderprogramm zur Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe
Gefördert wird der wirtschaftliche Eigentümer der Investition (Busbetreiber, Infrastrukturbetreiber, Poolgesellschaften). Die Antragsteller müssen alle bei Fördervergaben üblichen Formalvoraussetzungen erfüllen. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Förderbar sind Kosten die mit den Projektzielen (Umstellung der Flotte auf emissionsfreie Busse und Ladeinfrastruktur) in Zusammenhang stehen.
Förderübersicht E-Mobilität
Einen guten Förderüberblick über aktuelle Förderungen rund um die E-Mobilität bietet der Oberösterreichische Energiesparverband und der ÖAMTC.
Nützliche Infos zum Thema E-Mobilität wie zB den „Leitfaden E-Mobiltität für Betriebe“, den Faktencheck-Batterie-Elektroauto uvm… finden Sie hier.