Förderung für Automobilausstellungen
Ausstellungsvereine, die eine Automobilausstellung (PKW oder Zweirad) in Oberösterreich veranstalten, werden mit einer Messeförderung des Landesgremiums des Fahrzeughandels unterstützt.
Förderhöhe/-voraussetzung
Die einmalige Förderung erhalten Automobilvereine (mit zumindest vier bzw. zehn voneinander unabhängigen FahrzeughändlerInnen), die als Verein oder anderer Rechtsform organisiert sind. Die Mitglieder des Vereins müssen zumindest auch überwiegend Mitglieder im OÖ Landesgremium des Fahrzeughandels sein.
Die einmalige Förderhöhe beträgt für das Jahr 2021
- 750,00 Euro brutto ab vier voneinander unabhängigen ausstellenden Autohändlern bei einer Automobilausstellung zwischen 29.3. und 31.5.2021 (Restart-Aktionszeitraum des OÖ Fahrzeughandels)
- 1.500,00 Euro brutto ab zehn voneinander unabhängigen ausstellenden Autohändlern bei einer Automobilausstellung zwischen 29.3. und 31.5.2021 (Restart-Aktionszeitraum des OÖ Fahrzeughandels)
- 300,00 Euro brutto ab vier voneinander unabhängigen ausstellenden Autohändlern (keine weitere Staffelung) bei einer Automobilausstellung außerhalb des Zeitraums zwischen 29.3. und 31.5.2021
Die Beantragung ist nach Ausstellungsende, längsten jedoch drei Monate danach, möglich. Die Förderauszahlung kann nur an einen Automobilverein oder an einen Zusammenschluss von vorwiegend OÖ FahrzeughändlerInnen, die in anderer Rechtsform organisiert sind, erfolgen. Nicht förderberechtigt sind zB Veranstalter, dessen Messeverein nicht aus Mitgliedern des Landesgremiums OÖ des Fahrzeughandel bestehen.
Lesen Sie hier die Details zu den Förderrichtlinien
Den Scheck übergibt gerne ein Vorstandsmitglied des OÖ Fahrzeughandels auf der Messebühne. Für die Koordinierung bitte einfach im Büro des Landesgremiums des Fahrzeughandels unter T 05-90909-4134 melden.
Wir würden uns auch sehr über die Logo-Verwendung bei Ihrer Messe-Öffentlichkeitsarbeit freuen. Einfach unter fahrzeughandel@wkooe.at anfordern.
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