Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Kinobetreiber
Mit 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Damit verbunden ist leider auch ein umfassender Dokumentationsaufwand für alle Kinobetreiber. Wir haben uns bemüht und in Kooperation mit dem Kinoverband ein maßgeschneidertes Paket geschnürt, welches ein rechtskonformes Handeln wesentlich erleichtern soll.
Wir empfehlen als ersten Schritt das Studium des Dokumentes „Datenschutzgrundverordnung – Anleitung und erste Schritte“ in dieser Unterlage finden Sie bereits eine Übersicht „How to DSGVO“. Zu unterscheiden ist jedenfalls der „Außenauftritt“ des Kinos wie etwa die Gestaltung von Websites und Verwendung von Newslettern von der internen Verarbeitung der Daten für welche wir ein Datenverarbeitungsverzeichnis zur Verfügung stellen.
Wichtig zur Thematik Datenverarbeitungsverzeichnis: Zu dokumentieren sind ausschließlich jene Daten, welche auch tatsächlich im Kino verarbeitet werden und evident sind. Jene Punkte, die nicht vorhanden sind, bedürfen auch keiner Dokumentation und sind somit auszusparen. Die Unterlage ist deswegen so umfangreich, da wir uns bemüht haben alle Eventualitäten für alle Unternehmensstrukturen abzubilden.
Sollte weiterer Informationsbedarf bestehen, kontaktieren Sie bitte Ihre Fachgruppe im Bundesland.