Seilbahnen, Fachverband

Mitarbeiterschulungen in Seilbahnunternehmen im Winter 2020/21

Allgemeine Informationen und empfohlene Maßnahmen

Lesedauer: 1 Minute

26.03.2024

1. Allgemeines

Die die aktuell bis zum Ablauf des 6.12.2020 gültige COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) regelt unter anderem auch, welche Veranstaltungen abgehalten werden dürfen. Zu den erlaubten Veranstaltungen zählen laut § 12 Abs. 1 Z 9 COVID-19-NotMV auch Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen Aus- und Fortbildungszwecken.

Demnach dürfen Mitarbeiterschulungen (Müssen-Pflicht des Arbeitgebers) auch weiterhin stattfinden, bedürfen jedoch deutlich mehr Planung. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist es erforderlich, bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten, die eine Ansteckung verhindern sollen. Um den Mitarbeitern, aber auch den Vortragenden (Geschäftsführer, Betriebsleiter, etc.) den höchstmöglichen Schutz zukommen zu lassen, sollten die folgenden Schritte noch vor Beginn der Schulung umsetzt werden.

Die hier dargestellten Maßnahmen für Mitarbeiterschulungen werden auch in die Handlungsanleitung des Fachverbandes für den Winterbetrieb 2020/21 aufgenommen.

2. Vorbereitungen und Maßnahmen

Es wird empfohlen, dass der COVID-19-Beauftragte im jeweiligen Unternehmen in einem schriftlichen COVID-19-Präventionskonzept die Maßnahmen definiert und deren Einhaltung überprüft (Regelungen zur Steuerung der Besucherströme, spezifische Hygienevorgaben, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion, Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen, Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken,…).

Zudem ist es ratsam, die Liste der einzuhaltenden Regeln noch vor dem Start der Schulung an alle (SMS, WhatsApp, E-Mail) auszuschicken.

Grundlegende Maßnahmen:

  • Mund-Nasen-Schutz: Es besteht Maskenpflicht. Masken sind bereits bei Betreten des Gebäudes zu tragen. Sollten die Mitarbeiter keine Maske mithaben, ist ihnen ein den rechtlichen Anforderungen entsprechender Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung zu stellen.
  • Der Mindestabstand von einem Meter muss in den Schulungsräumen eingehalten werden. Daher kann es mitunter notwendig sein, einen größeren Raum zu mieten oder die Mitarbeiterunterweisung auf mehrere Termine aufzuteilen.
  • Hygieneartikel sind bereitzustellen. Hierzu gehören Desinfektionsmittel für die Hände in den Schulungs- aber auch Sanitärräumen. Optional können Desinfektionsmittel für Tische und Möbelstücke bereitgestellt werden.
  • Die gängigen Hygieneregeln wie das Vermeiden von Händeschütteln, Niesen in die Armbeuge, sowie das Abstand-Halten sollten auf eindrücklichen Schildern veranschaulicht werden. Hierbei ist es wichtig, dass diese in den Räumen gut sichtbar sind.
  • Raum lüften: Oftmaliges Lüften hilft, die Übertragung des Virus einzudämmen.
  • Tische, Türklinken und andere benutzte Geräte sollten nach jedem Schulungsintervall desinfiziert werden.
  • Eventuell Abstandsmarkierungen am Boden anbringen. So fällt es den Mitarbeitern während der Schulung oder in den Pausen leichter, den Mindestabstand einzuhalten.
  • Bei der jeweiligen Mitarbeiterschulung ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Zudem ist jedem Mitarbeiter ein direkter Sitzplatz zuzuordnen.
  • Im Rahmen der Schulung gilt ein Verbot der Ausgabe von Speisen und Getränken (mit Ausnahme von Wasser).