Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Manipulationsschutz für Registrierkassen

Registrierkassenpflicht wird ab April 2017 um technische Sicherheitseinrichtung erweitert. Zeitgerecht Zertifikat holen und Meldung an das Finanzamt machen.

Lesedauer: 1 Minute

Der Jahresumsatz Ihres Betriebes liegt über 15.000,- Euro und der Anteil der Barumsätze bei über 7.500,- Euro? Dann gilt bereits seit 1. Jänner 2016 – mit wenigen Ausnahmen: Bareingänge müssen einzeln mithilfe elektronischer Registrierkassen, Kassensysteme oder sonstiger elektronischer Aufzeichnungen erfasst werden.

 

NEU ab spätstens 1. April 2017: Registrierkassen müssen durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation geschützt (gemäß § 131b BAO) und jeder Beleg digital signiert werden.

 

Was brauchen Sie dazu?

 
  • Ein auf den eigenen Namen/Betrieb ausgestelltes Signatur-Zertifikat:
    Die zur Sicherheitseinrichtung gehörende Signatur-bzw. Siegelerstellungseinheit erhalten Sie über einen Vertrauensdiensteanbieter wie:
    • die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
    • A-Trust
    • GlobalTrust
    • PrimeSign
 
  • Stellen Sie über Ihren Registrierkassenhersteller oder -betreiber sicher, dass die Software die erfassten Barumsätze mit dieser Signatur verkettet.
 
  • Melden Sie bis 31. März 2017 Kassenidentifikationsnummer, Zertifikatsnummer und  AES-Schlüssel via FinanzOnline an das Finanzamt.
 
  • Schließen Sie die erfolgreiche Anmeldung durch Prüfung des Startbeleges mittels „BMF Belegcheck-App“ ab.
 

Für weitere Informationen, zu Inhalt, Fristen und Ablauf der Meldungen sprechen Sie mit  Ihrem/er (Bilanz)buchhalterIn, der/die alle erforderlichen Informationen für Sie bereithält.

 

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Stand: 27.03.2019