Teuerungsprämie versus Mitarbeitergewinnbeteiligung

Lesedauer: 1 Minute

02.11.2023

Abgabenrechtlich ist die Teuerungsprämie in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Gewinnbeteiligung. Aus Sicht der Betriebe und Mitarbeiter ist daher die Teuerungsprämie für die Jahre 2022 und 2023 zu bevorzugen. Die Teuerungsprämie ist in allen Bereichen abgabenfrei bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro pro Arbeitnehmer. Ein steuerliches Gruppenmerkmal ist bei Beträgen bis zu 2000 Euro nicht erforderlich – es darf sich allerdings um keine individuellen Belohnungen für bestimmte Leistungen handeln. Nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrages (zusätzliche 1000 Euro) ist ein Gruppenmerkmal erforderlich. Weiters gibt es keine unternehmensbezogene Begrenzung der Abgabenfreiheit. Die Steuerfreiheit der Mitarbeitergewinnbeteiligung besteht nur in der Lohnsteuer bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro (gemeinsamer Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie). Sie gilt dafür ab 2022 unbefristet. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung muss allen Mitarbeitern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Die Gruppenbildung von Mitarbeitern muss nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen (z.B. das gesamte Verkaufspersonal etc.).

Die Prämienhöhe ist mit dem Vorjahres- EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) bzw. dem   Vorjahresgewinn bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gedeckelt.

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Förderung für Lehrgang „NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT IN DER WIRTSCHAFT“ für Beraterinnen und Berater
    Weiterlesen