Skigebiet, Schlepplift, Skifahrer
© Jürgen Kostelac/Dornbirner Seilbahn GmbH
Seilbahnen, Fachgruppe

Verbesserte Förderung für Vorarlberger Klein(st)skigebiete

Auch 2024 und 2025 stellen Fachgruppe der Seilbahnen und Land Vorarlberg den Fördertopf mit 100.000 Euro bereit.

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15.01.2024

Klein- und Kleinstskigebiete, die meist in Nahbereich der Ballungsräume liegen, sind ein wichtiges Freizeitangebot für die Jugend und für die Familien in diesen Regionen. Sie helfen mit, junge Menschen auf die Pisten zu bringen. Deshalb gibt es die Förderung auf Initiative der Fachgruppe der Seilbahnen auch für 2024 und 2025 wieder. Insgesamt 100.000 Euro stehen jährlich für Instandhaltungsmaßnahmen bzw. zur Aufrechterhaltung des Liftbetriebs zur Verfügung. Die Hälfte des Betrags kommt von der Fachgruppe der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, die andere Hälfte übernimmt das Land. 

Ansuchen können Skigebiete mit einer Förderkapazität von höchstens 10.000 Pers/h. Neu ist, dass sich die Förderwerber nicht in einer sogenannten wirtschaftlich angespannten Situation befinden müssen. Förderbar sind Investitionen zum Erhalt der Schleppliftanlagen, die die Wirtschaftlichkeit wesentlich verbessern und den Bestand nachhaltig sichern. Beschneiungsanlagen werden nicht gefördert.

Die vollständige Richtlinie und das Antragsformular finden Sie recht in den Downloads. Anträge werden beim Amt der Vorarlberger Landesregierung gestellt.