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Befähigungsprüfung für den Handel mit Medizinprodukten

Übersicht der Prüfungstermine und Prüfungsordnung

Der Handel mit Medizinprodukten ist ein reglementiertes Gewerbe, welches besondere Voraussetzungen (Befähigungs-Prüfung oder einschlägige Erfahrungsjahre) für die Ausübung benötigt. Der Befähigungsnachweis ist vom Gewerbeinhaber oder wenn ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt wird, von diesem zu erbringen. Unter Befähigungsnachweis ist der Nachweis zu verstehen, dass der Anwärter die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um das betreffende Gewerbe selbstständig ausführen zu können.

Details siehe Medizinprodukteverordnung: VO über die Zugangsvoraussetzungen


Termine für die nächsten Befähigungsprüfungen