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FAQs - Prüfungen der Meisterprüfungsstelle

Sie haben Fragen zu unseren Prüfungen? Wir haben die Anworten.

Lesedauer: 5 Minuten

Vieleicht wird die gewünschte Prüfung in einem anderen Bundesland angeboten.

Wenn Ihre Prüfung nicht gefunden werden kann, handelt es sich um keine von den Meisterprüfungsstellen angebotene Prüfung, dh, sie unterliegt nicht den Angelegenheiten, mit denen Meisterprüfungsstellen vom Gesetzgeber gesetzlich betraut worden sind, z.B. Güterbeförderung.

  • Meister-und Befähigungsprüfungen
  • Unternehmerprüfungen
  • Ausbilderprüfungen
  • Prüfungen nach dem
    Bilanzbuchhaltergeset
  • Unternehmerführerschein (Modul UP)
  • Ingenieurzertifizierungen

Einzige Voraussetzung ist die Volljährigkeit. Ausnahme: die Unternehmerführerscheinprüfung, hier kann man beim Antritt zur Prüfung auch minderjährig sein

Spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin ist Anmeldeschluss. Eine zeitgerechte Anmeldung ist unbedingt notwendig.

Es gibt keine Beschränkung für den Antritt zur Wiederholungsprüfung.

Nein. Der Vorbereitungskurs dient der persönlichen Vorbereitung. Beachten Sie bitte, dass für gewisse Gewerbe der Nachweis von Kursen eine Voraussetzung zum Gewerbeantritt ist. Wiener Vorbereitungskurse, auch von anderen Anbietern, haben wir, soweit uns bekannt, bei den Prüfungen im Kursangebot hinterlegt.  WIFI Vorbereitungskurse

Eine Stornierung muss spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich in der Meisterprüfungsstelle eingelangt sein.

Die Anrechnung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung für das Handwerk/Gewerbe geregelt. Sie können uns gerne Ihre Unterlagen zukommen lassen und wir prüfen, so Sie in Wien zur Prüfung angemeldet sind und ob ein Ersatz besteht.

Ja, wenn Sie durch eine einschlägige Ausbildung einen Ersatz der Unternehmerprüfung haben, ist die Ausbilderprüfung trotzdem zu absolvieren. Falls dezidiert die Unternehmerprüfung bei einer Meisterprüfungsstelle abgelegt wurde, dann muss die Ausbilderprüfung nicht mehr abgelegt werden.

Alle Module, die der Gesetzgeber vorgeschrieben hat. Anrechnungen von Vorbildungen sind in den Prüfungsordnungen geregelt.

Die Eintragung des Meistertitels ist nur für Absolventen von Meisterprüfungen möglich.

Ja, die Wahl des Bundeslandes können Sie frei wählen. Sie sind nicht an das Bundesland ihres Wohnsitzes gebunden.

Melden Sie sich bitte ONLINE an.

Inhalte werden in Vorbereitungskursen vorgetragen. Die Inhalte sind ebenfalls in den Prüfungsordnungen dargestellt. In einigen Fällen bieten wir Videos, Informationsabende, Themenkonkretisierungen an.

Angemeldet sind Sie, wenn Sie sich elektronisch angemeldet haben und den Nachweis der einbezahlten Prüfungsgebühr sowie die notwendigen Urkunden z.B. Pass oder Geburtsurkunde, Nachweis eines Titels etc. übermittelt haben.
Sollte etwas fehlen, erhalten Sie ein Schreiben, um die notwendigen Erfordernisse für eine erfolgreiche Anmeldung zu erfüllen.
War die Anmeldung korrekt, erhalten Sie spätestens 14 Tage vor Beginn der Prüfung eine Einladung.

Die Zahlungsinformation, die Sie mit der elektronischen Anmeldung erhalten, ist gleichzeitig ein Kostenvoranschlag.

Dazu geben die zuständigen Fachgruppen/Landesinnungen Ihrer Wirtschaftskammer Auskunft.

Weitere Informationen


Stand: 16.11.2020