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Recycling-Symbol auf einem Holztisch umringt von Müll
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Wohin mit dem Müll?

Das Abfallwirtschaftskonzept will’s genau wissen: Wie viele Kilogramm Müll der Schlüsselnummer 35304 fallen bei Ihnen pro Jahr so an? 

Lesedauer: 1 Minute

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17.03.2026

Das Problem

Eine Bäckerei, ein Installateur, eine Tischlerei. Drei Betriebe, eine Gemeinsamkeit: Sie alle sitzen stundenlang im Büro, schreiben Zahlenkolonnen und füllen Formulare aus für ein Konzept, das kein Geschäft bringt, aber dennoch Vorschrift ist. Wo landen Teigreste, wohin mit Plastikmüll, in welchen Container mit den Sägespänen?

Wir fordern

Weniger Zettelwirtschaft für Dinge, die in jedem Unternehmen längst gelebte Praxis sind. Fällt das Abfallwirtschaftskonzept weg, bedeutet das nicht weniger Umweltschutz. Es gibt den Unternehmer:innen aber mehr Zeit fürs Wesentliche, nämlich ihr Handwerk, das Geschäft und die Kund:innen.  

Zu den Fakten:

  • Rechtsgrundlage ist § 10 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Gilt für Betriebsanlagen mit mehr als 20 Arbeitnehmer:innen.
  • Muss spätestens alle 7 Jahre aktualisiert werden.
  • Jedenfalls verpflichtend bei Neugenehmigungen oder Änderungen von Betriebsanlagen.
  • Es drohen Geldstrafen bis zu 3.400 Euro.
  • Kostenersparnis (je nach Größe des Unternehmens) zwischen 300 und 1.000 Euro pro Jahr: Mit einem Schlag bis zu 10.000 Zettel im Jahr weniger und mehr Geld für Investitionen statt für Abfall.
  • Apropos: Abfall-Schlüsselnummer 35304 steht für Alufolie…

Wahr oder falsch

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