Bestimmungen im AVG-Großverfahren
Modernisierte Regeln für Großverfahren sorgen für raschere Genehmigungen, weniger Aufwand und spürbare Entlastung für Unternehmen.
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27.03.2026
Es war einmal
Die Regelungen für Großverfahren im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz waren seit 1998 im Wesentlichen unverändert. Sie waren damit weder an die Entwicklungen im Umweltrecht noch an die Möglichkeiten der Digitalisierung angepasst. Das führte zu unnötig aufwändigen, teuren und langwierigen Genehmigungsverfahren. Gerade für Unternehmen bedeutete das mehr Bürokratie, höhere Kosten und längere Wartezeiten bei wichtigen Projekten.
Wir haben erreicht
Mit der AVG-Novelle wurden die Regelungen für Großverfahren umfassend modernisiert. Seit 1. Jänner 2026 gelten Verbesserungen, die Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Dazu zählen:
- Vereinfachte Kundmachung: Das Edikt muss nicht mehr kostenintensiv im redaktionellen Teil von zwei Tageszeitungen veröffentlicht werden. Künftig erfolgt die Kundmachung im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes), in den Zeitungen ist nur mehr ein Hinweis erforderlich.
- Sachverständige: Nichtamtliche Sachverständige können leichter beigezogen werden, wenn das eine wesentliche Verfahrensbeschleunigung erwarten lässt und die Kosten in einem festgelegten Rahmen bleiben.
- Modernisierung der Großverfahrensregeln: Die Verfahren werden insgesamt besser an aktuelle rechtliche und digitale Rahmenbedingungen angepasst.
Das bedeutet: raschere Genehmigungen, weniger Kosten und weniger Bürokratie für Unternehmen.