Datenbefreiter Außenhandel
Weniger Meldepflichten: Seit Jänner 2026 gelten höhere Schwellenwerte – damit ist rund ein Drittel der im Außenhandel mit EU-Mitgliedsstaaten tätigen Betriebe von statistischen Bürden befreit.
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20.03.2026
Es war einmal...
Jeder wünscht sich aktuelle und valide Wirtschaftsdaten und Statistiken. Viele Unternehmen bauen darauf ihre Planungen auf, treffen auf dieser Grundlage wichtige Entscheidungen.
Für diese Zahlen ist Statistik Austria auf Daten-Meldungen angewiesen: Diese zusammenzustellen, bedeutet jedoch gerade für kleine und mittlere Betrieb einen erheblichen Mehraufwand.
Wir haben erreicht
Als Wirtschaftskammer setzen wir uns dafür ein, dass bestimmte Unternehmensgruppen ausgenommen und von der Datenüberlieferung befreit werden. Seit Jänner 2026 sind rund 4.000 Unternehmen von der Übermittlung von Import- und Exportdaten entlastet.
Zu den Fakten:
- Die Schwelle, ab der Export-Betriebe, die mit EU-Mitgliedsstaaten Handel betreiben, Daten melden müssen, wurde von 1,1 Millionen auf 1,2 Millionen Euro angehoben. Bei importierenden Unternehmen wurde die Schwelle auf 5 Millionen Euro hinaufgesetzt.
- Bisher mussten 12.000 Unternehmen Daten melden, nun sind es um rund ein Drittel weniger.
Wahr oder nicht