Schwerarbeit: Doppelt gemeldet, doppelt sinnlos
Entfall der Schwerarbeitsmeldung für Dienstgeber an den zuständigen Krankenversicherungsträger
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Das Problem
Ein kleiner Handwerksbetrieb meldet jedes Jahr genau, wann seine Mitarbeiter körperlich schwere Arbeit leisten.
Diese Meldung geht an die Krankenkasse – wird dort aber gar nicht verwendet.
Stellt ein Mitarbeiter später einen Antrag auf Schwerarbeitspension, werden dieselben Daten noch einmal abgefragt – diesmal von einer anderen Behörde.
Der Betrieb hat also jedes Jahr Zeit investiert, ohne dass es irgendwem hilft. Problem: Unternehmen liefern Daten, die im System einfach liegen bleiben – und müssen sie später noch einmal liefern.
Wir fordern
Allein bei der ÖGK wurden im Vorjahr rund 280.000 Schwerarbeitsmeldungen abgegeben. Das heißt, so oft haben Arbeitgeber für ihre Dienstnehmer eine detaillierte jährliche Meldung erstellt, zu welchen Zeiten die einzelnen Mitarbeiter Schwerarbeit geleistet haben.
Die Daten sollen zeigen, ob ein Mitarbeiter Anspruch auf Schwerarbeitspension hat – zumindest in der Theorie. In der Praxis nutzt die ÖGK die Daten gar nicht und die PVA erhebt die Daten selbst, denn bei der Antragstellung prüft die PVA in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension erfüllt werden. Die Meldung an den Krankenversicherungsträger könnte man sich somit sparen.
Das zeigt: Die derzeitige Schwerarbeitsverordnung bedeutet für die Betriebe erheblichen Mehraufwand ohne erkennbaren Mehrwert. Wir fordern daher den Entfall der Schwerarbeitsmeldung für Dienstgeber an den zuständigen Krankenversicherungsträger.
Zu den Fakten:
2025 wurden übrigens rund 8.000 Schwerarbeitspensionen anerkannt, aber 280.000 Schwerarbeitsmeldungen allein bei der ÖGK abgegeben.