Comeback-Paket für EPU
Das Regierungsprogramm bringt spürbare Entlastungen für Österreichs Ein-Personen-Unternehmen
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Die Wirtschaft ist und bleibt die Speerspitze für ein leistungsfreundliches und wettbewerbsbereites Österreich. Die Analyse des Regierungsprogramms zeigt: Ein Kurs der wirtschaftlichen Vernunft hat sich durchgesetzt.
Das ist auch entscheidend für Österreichs Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die mit mehr als 60 % unserer Mitgliedsbetriebe eine entscheidende Wirtschaftskraft in Österreich bilden. EPU sind wahre Alleskönner, die mit Kreativität, Flexibilität und Innovationskraft nicht nur Wachstum fördern, sondern auch Branchen und ganze Regionen mit ihrem Wissen stärken.
Es ist gelungen, ein Comeback-Paket für den Standort zu schnüren, mit den Säulen: Leistung, Wettbewerb und Bürokratieabbau. Zudem wird das Unternehmertum gestärkt und der Staat auf Fitnesskur geschickt.
Die Top 3-Erfolge für die Wirtschaft
Es ist gelungen, ein Comeback-Paket für den Standort zu schnüren, mit den Säulen: Leistung Wettbewerb und Bürokratieabbau. Zudem wird das Unternehmertum gestärkt und der Staat auf Fitnesskur geschickt.
- Ein Leistungspaket für die Fleißigen, damit die, die mehr leisten, belohnt werden.
- Ein wettbewerbsfreundliches Österreich, damit Wachstum und Wohlstand gesichert werden und wir international wieder vorne mitspielen können.
- Mehr Unternehmertum und weniger Bürokratie, damit Unternehmer wieder Unternehmer sein können
Wichtige Maßnahmen für EPU
Steuern und Finanzen
- Anhebung des Gewinnfreibetrags: Ab 01.01.2027 wird der Grundfreibetrag von 15 % bis 33.000 Euro auf 15 % von 50.000 Euro dauerhaft angehoben. Dies trägt zur nachhaltigen Entlastung österreichischer Unternehmen und zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung bei. Besonders Einzelunternehmer und Personengesellschaften werden dadurch unterstützt.
- Anhebung der Pauschalierung 2025: Die Umsatzgrenze von 220.000 auf 320.000 Euro und der Prozentsatz von 12 % auf 13.5 %. Für 2026: Ein Anstieg von 320.000 auf 420.000 Euro und von 13,5 % auf 15 %. Die Komplexität des Steuersystems ist in den letzten Jahren enorm gestiegen und die bürokratische Last insbesondere für KMU überproportional. Mit dem Ausbau der Basis- und der Vorsteuerpauschalierung wird rasch und einfach eine bürokratische Entlastung herbeigeführt.
- Arbeiten im Alter mit 25 % endbesteuert inkl. Sozialversicherung: Da die Babyboomer-Jahrgänge zunehmend das Pensionsalter erreichen und geburtenschwache Jahrgänge in den Arbeitsmarkt eintreten, wird sich der Arbeitskräftemangel verstärken. Wer das Regelpensionsalter erreicht hat und neben der Alterspension erwerbstätig ist, soll daher steuerlich entlastet werden, sodass sich der Zuverdienst mehr lohnt.
- Anhebung der KFZ-Luxustangente: Seit 2005 wurde die Luxustangente von 40.000 Euro nicht mehr inflationsangepasst. Sie soll ab 2027 auf 55.000 Euro und danach auf 65.000 Euro angehoben werden. Damit wird der Preisentwicklung von KFZ in den letzten Jahren Rechnung getragen und insbesondere jene Branchen entlastet, die auf das KFZ angewiesen sind.
- Befreiung N1/Klein-LKWs von der NoVA ab 01.07.2025: Unternehmen müssen derzeit für Klein-LKW (N1) NoVA zahlen. Da es jedoch kaum schadstoffarme Modelle am Markt gibt, werden Klein-LKW N1 künftig von der NoVA befreit.
- Erleichterung von Betriebsübergaben: Der Veräußerungsfreibetrag steigt ab 2026 von 7.300 Euro auf 45.000 Euro sowie ein Entfall des Berufsverbots. Gelungene Betriebsübergaben sind ein wichtiger Standortfaktor. Das gilt insbesondere für ein Land wie Österreich, das stark von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt ist. Oft stellt das Steuerrecht ein Hindernis für Übergeber dar, weshalb hier Verbesserungen erfolgen. Weiters soll Bürokratie bei Betriebsübergaben abgebaut werden.
- Sonderabschreibungen / Evaluierung der Abschreibungsdauer: Die derzeit geltende gesetzliche Abschreibungsdauer entspricht oft nicht der wirtschaftlichen Realität und wirkt investitionsfeindlich. In Zeiten des Wandels sollten die Abschreibungsmöglichkeiten für langfristige Investitionen möglichst attraktiv gestaltet werden, um die Transformation zu unterstützen. Abschreibungsdauern sollen daher verkürzt bzw. Sonderabschreibungen ermöglicht werden.
Bürokratieabbau
- Entbürokratisierung: Bürokratieabbau ist eines der Top-Themen für unsere Wirtschaft. Mit einem umfassenden Entbürokratisierungspaket können sich die Wirtschaftstreibenden wieder auf ihre Haupttätigkeit konzentrieren. Dieses Paket enthält unter anderem: Entbürokratisierungsstelle zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten, Bürokratiebremse durch einen Deregulierungsbeauftragten, jährlicher Entbürokratisierungsbericht, Aus von Gold Plating, Grundsatz „Beraten statt strafen“ und Ausnahmeregelungen beispielsweise von der Pfandannahmepflicht.
- Belegausstellungspflicht bis 35 Euro wird abgeschafft, Vereinfachung der Kalte-Hände-Regelung, 15-Waren-Regelung im Dauerrecht: Kassabons über Kleinbeträge werden vom Kunden oft nicht benötigt und erzeugen zusätzlich viel Müll. Bis zu 35 Euro muss ein Beleg zukünftig nur dann ausgestellt werden, wenn dies der Kunde ausdrücklich wünscht.
- Bürokratieabbau auf EU-Ebene: Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für ein Screening und für die Aufhebung unverhältnismäßiger Regulierung und unverhältnismäßiger Berichtspflichten ein.
Energie und Netze
- Leistbare Energie und Senkung der Netzkosten: Der Ausbau volatiler Erzeugungskapazitäten lässt die Netzinvestitionen und Netzkosten für Verbraucher massiv steigen. Gleichzeitig sind die Strom-Großhandelspreise relativ hoch; das Gleiche gilt für die Preise von Gas. Daher braucht es bei allen Energiepreiskostenkomponenten Maßnahmen der Politik, um den Entwicklungen entgegenzuwirken.
- Einrichtung eines digitalen Tiefbauatlasses zum optimalen Breitbandausbau: Unternehmen und private Haushalte brauchen eine zuverlässige und leistungsstarke Internetanbindung. Notwendig ist eine Evaluierung, wie der Breitbandausbau am effektivsten vorangetrieben werden kann. Dabei soll auf dynamischen Wettbewerb zwischen Anbietern geachtet werden. Gemeinden sollen in den Ausbau eingebunden werden, um Synergien zu heben.
- Verfahrensbeschleunigung – Betriebsanlagenrecht & Digitalisierung: Im Betriebsanlagenrecht sind an mehreren Stellen praxistaugliche Maßnahmen erforderlich, um unsere Unternehmen zu entlasten und Bürokratie abzubauen. Das betrifft vor allem Genehmigungsfreistellungen, etwa im Bereich Photovoltaik.
Weitere wichtige Maßnahme
- Schrittweiser Aufbau eines One-Stop-Shop mit dem Ziel einer einmaligen Einmeldung von Daten bei öffentlichen Stellen: Um den Kontakt zu Unternehmen möglichst niederschwellig und unbürokratisch zu gestalten, soll die Verwaltung weiter digitalisiert werden.