Zum Inhalt springen
Personen in Businesskleidung stehen freudig rund um einen Stehtisch während Unterlagen sowie Laptop und Notebook im Einsatz sind
© NDABCREATIVITY | stock.adobe.com

Im Einsatz für EPU: Unser Forderungsprogramm

Rund 360.000 Ein Personen Unternehmen prägen Österreichs Wirtschaft. Wir setzen uns mit Nachdruck für Verbesserungen ihrer Rahmenbedingungen ein.

Lesedauer: 3 Minuten

05.02.2026

Unsere Forderungen

  • GWG‑Grenze auf 2.500€ anheben
    Die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ermöglicht die direkte Absetzbarkeit kleiner Investitionen und reduziert bürokratischen Aufwand bei der Gewinnermittlung. 
  • Vorsteuerabzug für PKW ausweiten
    Österreich hat im EU‑Vergleich einen stark eingeschränkten PKW‑Vorsteuerabzug. Dieser soll für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge gelten – inklusive sämtlicher damit verbundener Kosten (Reparaturen, Reifen, Service). Eine ökologische Ausrichtung soll zusätzliche Anreize schaffen. 
  • PKW‑Angemessenheitsgrenze auf 60.000€ erhöhen
    Die seit 2005 unveränderte Grenze von 40.000 € soll insbesondere für schadstoffarme Fahrzeuge auf 60.000 € angepasst werden. 
  • Progression entschärfen
    Steigende Steuersätze machen Mehrarbeit unattraktiver. Ziel ist die Senkung der zweiten Tarifstufe auf 25 %, der dritten auf 35 % sowie der Entfall der vierten Tarifstufe von 48 %. 
  • Verlustrücktrag ausweiten
    Der Verlustrücktrag soll als dauerhaftes Instrument verankert werden, um temporäre Krisen besser abzufedern und wirtschaftliche Erholung zu erleichtern.

  • Gewinnfreibetrag erhöhen
    Eine Anhebung auf 15 % bis 50.000 € stärkt die Eigenkapitalbasis und entlastet insbesondere EPU. 
  • Beteiligungsfreibetrag einführen
    Private Investments in KMU und Startups sollen bis 100.000 € über fünf Jahre steuerlich abgeschrieben werden können. 
  • Umsatzsteueroption bei der Vermietung an Kleinunternehmer:innen
    Der Entfall der verpflichtenden Umsatzsteuerbefreiung würde Vermieter:innen nicht mehr vom Vorsteuerabzug ausschließen und somit die Vermietung an Kleinunternehmer:innen erleichtern. 
  • Betriebsübergaben erleichtern
    Neben der Grace‑Period braucht es weitere steuerliche, organisatorische und bürokratische Erleichterungen – insbesondere angesichts der bevorstehenden Übergabewelle.

  • Unbefristete Rahmenfristerstreckung einführen
    Die notwendige Dauer der unselbständigen Vorbeschäftigung soll von fünf auf drei Jahre verkürzt werden.
  • Flexiblere Rahmenbedingungen in der Arbeitslosenversicherung (Opting‑In)
    • Eintrittsmöglichkeit von 6 auf 24 Monate verlängern
    • Klare Informationen zum spätesten Eintrittszeitpunkt
    • Zusätzliche Einstiegspunkte (Familiengründung, Berufswechsel)
    • Bindungsfrist von 8 auf 5 Jahre reduzieren
  • Von der Beitragspflicht bei Bezug von Wochengeld oder Familienzeitbonus befreien
    Eine Befreiung soll unabhängig davon möglich sein, ob die Gesellschaft während des Bezugszeitraums operativ tätig bleibt.
  • SVS‑Vorsorgeprogramm „Selbständig Gesund“ ausbauen
    Der Eigenanteil soll künftig vollständig entfallen können.
  • Neugründer:innen entlasten
    Neugründer:innen sollen – auch in der Pensionsversicherung – in der Gründungsphase geringere Beiträge wählen können, um hohe Nachverrechnungen abzufedern.
  • Arbeiten im Alter attraktiver gestalten
    Ein Steuerfreibetrag von 15.000 € und die Befreiung vom Pensionsversicherungsbeitrag für EPU sollen Weiterarbeit ermöglichen und das Potenzial älterer Erwerbstätiger besser nutzen.

  • Kleinunternehmerregelung verbessern
    Nach der Erhöhung auf 55.000 € soll die Grenze auf 85.000 € steigen, um EPU weiter zu entlasten und steuerliche Pflichten zu vereinfachen. 
  • Umsatz‑Basispauschalierung erhöhen
    Nach der Anhebung 2026 auf 420.000 € Umsatz und 15 % Pauschalsatz soll die Grenze schrittweise bis 700.000 € erweitert werden. 
  • Unternehmensgründung während der Arbeitslosigkeit erleichtern
    • Verbesserte Information durch das AMS
    • Stärkere Unterstützung im Gründungsprogramm
    • Keine Rückzahlungen während der Gründungsphase
  • Praxistaugliche Nachhaltigkeitspflichten sicherstellen
    EPU und KMU brauchen Unterstützung, um die umfassenden Sorgfalts‑ und Berichtspflichten gem. EU‑Recht zu erfüllen – etwa Mustertexte, klare Leitlinien und eine zentrale Datenplattform. Zusätzlich soll ein gefördertes Tool den rechtssicheren Nachweis der Anforderungen vereinfachen. 
  • Mehr Raum für Unternehmertum schaffen
    Wesentliche Maßnahmen:
    • „Beraten vor Strafen“ konsequent umsetzen
    • Kumulationsprinzip entschärfen
    • Überregulierung abbauen, Gold‑Plating reduzieren
    • Unnötige Vorschriften identifizieren und streichen

Bereits erzielte Verbesserungen

Erhöhung der Abschreibungsgrenze von 800 € auf 1.000 € – eine direkte Entlastung bei kleineren Investitionen.

2. Tarifstufe von 35 % auf 30 % (seit 2022) 3. Tarifstufe von 42 % auf 40 % (seit 2023) 

Krankengeld rückwirkend ab dem 4. Tag bei längeren Ausfällen über 42 Tage.

Abschreibungsmöglichkeit für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband in Höhe von 1.200 €. 

Erhöhung der Umsatzgrenze von 35.000 € auf 55.000 € ab 2025. Gilt auch für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer.

Weitere interessante Artikel