Personen in Businesskleidung stehen freudig rund um einen Stehtisch während Unterlagen sowie Laptop und Notebook im Einsatz sind
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Im Einsatz für EPU

Dank der Bemühungen der WKO wurden in der Vergangenheit bereits Verbesserungen erzielt, um die Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeiten zu optimieren

Lesedauer: 1 Minute

27.10.2023

Über 60 Prozent aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen. Sie sind für alle Bereiche ihres Unternehmens selbst verantwortlich und stehen vor einer Reihe von Herausforderungen. Um die Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeiten zu verbessern, ist es bereits in der Vergangenheit auf Betreiben der WKO gelungen, eine Reihe von Verbesserungen zu erreichen. Dazu zählen u.a.: 

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Erhöhung der Abschreibungsgrenze von 800,- Euro auf 1.000,- Euro für die Abschreibung.
  • Senkung der Einkommensteuertarife: in der 2. Tarifstufe von 35 % auf 30 % (seit 2022), in der 3. Tarifstufe von 42 % auf 40 % (seit 2023).
  • Verlängerung der Regelung zum Krankengeld für Selbständige bei längerem Ausfall bei Krankheit oder Unfall von mehr als 42 Tagen rückwirkend ab dem 4. Krankenstandstag
  • Arbeitsplatzpauschale: Einführung einer Abschreibungsmöglichkeit für den Arbeitsplatz im Wohnungsverband von 1.200,- Euro.
  • Kleinunternehmerregelung: Erhöhung der Umsatzgrenze, ab der Unternehmen Umsatzsteuer zahlen müssen, von 30.000 Euro auf 35.000 Euro 

Es gibt auch weiterhin viel zu tun! Die Wirtschaftskammer setzt sich daher laufend vehement und mit Nachdruck für Verbesserungen im steuerlichen Bereich und bei der sozialen Absicherung für EPU ein. 

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