Im Einsatz für EPU: Unser Forderungsprogramm
Rund 360.000 Ein Personen Unternehmen prägen Österreichs Wirtschaft. Wir setzen uns mit Nachdruck für Verbesserungen ihrer Rahmenbedingungen ein.
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05.02.2026
Unsere Forderungen
- GWG‑Grenze auf 2.500 € anheben
Die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ermöglicht die direkte Absetzbarkeit kleiner Investitionen und reduziert bürokratischen Aufwand bei der Gewinnermittlung. - Vorsteuerabzug für PKW ausweiten
Österreich hat im EU‑Vergleich einen stark eingeschränkten PKW‑Vorsteuerabzug. Dieser soll für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge gelten – inklusive sämtlicher damit verbundener Kosten (Reparaturen, Reifen, Service). Eine ökologische Ausrichtung soll zusätzliche Anreize schaffen. - PKW‑Angemessenheitsgrenze auf 60.000 € erhöhen
Die seit 2005 unveränderte Grenze von 40.000 € soll insbesondere für schadstoffarme Fahrzeuge auf 60.000 € angepasst werden. - Progression entschärfen
Steigende Steuersätze machen Mehrarbeit unattraktiver. Ziel ist die Senkung der zweiten Tarifstufe auf 25 %, der dritten auf 35 % sowie der Entfall der vierten Tarifstufe von 48 %. - Verlustrücktrag ausweiten
Der Verlustrücktrag soll als dauerhaftes Instrument verankert werden, um temporäre Krisen besser abzufedern und wirtschaftliche Erholung zu erleichtern.
- Gewinnfreibetrag erhöhen
Eine Anhebung auf 15 % bis 50.000 € stärkt die Eigenkapitalbasis und entlastet insbesondere EPU. - Beteiligungsfreibetrag einführen
Private Investments in KMU und Startups sollen bis 100.000 € über fünf Jahre steuerlich abgeschrieben werden können. - Umsatzsteueroption bei der Vermietung an Kleinunternehmer:innen
Der Entfall der verpflichtenden Umsatzsteuerbefreiung würde Vermieter:innen nicht mehr vom Vorsteuerabzug ausschließen und somit die Vermietung an Kleinunternehmer:innen erleichtern. - Betriebsübergaben erleichtern
Neben der Grace‑Period braucht es weitere steuerliche, organisatorische und bürokratische Erleichterungen – insbesondere angesichts der bevorstehenden Übergabewelle.
- Unbefristete Rahmenfristerstreckung einführen
Die notwendige Dauer der unselbständigen Vorbeschäftigung soll von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. - Flexiblere Rahmenbedingungen in der Arbeitslosenversicherung (Opting‑In)
- Eintrittsmöglichkeit von 6 auf 24 Monate verlängern
- Klare Informationen zum spätesten Eintrittszeitpunkt
- Zusätzliche Einstiegspunkte (Familiengründung, Berufswechsel)
- Bindungsfrist von 8 auf 5 Jahre reduzieren
- Von der Beitragspflicht bei Bezug von Wochengeld oder Familienzeitbonus befreien
Eine Befreiung soll unabhängig davon möglich sein, ob die Gesellschaft während des Bezugszeitraums operativ tätig bleibt. - SVS‑Vorsorgeprogramm „Selbständig Gesund“ ausbauen
Der Eigenanteil soll künftig vollständig entfallen können. - Neugründer:innen entlasten
Neugründer:innen sollen – auch in der Pensionsversicherung – in der Gründungsphase geringere Beiträge wählen können, um hohe Nachverrechnungen abzufedern. - Arbeiten im Alter attraktiver gestalten
Ein Steuerfreibetrag von 15.000 € und die Befreiung vom Pensionsversicherungsbeitrag für EPU sollen Weiterarbeit ermöglichen und das Potenzial älterer Erwerbstätiger besser nutzen.
- Kleinunternehmerregelung verbessern
Nach der Erhöhung auf 55.000 € soll die Grenze auf 85.000 € steigen, um EPU weiter zu entlasten und steuerliche Pflichten zu vereinfachen. - Umsatz‑Basispauschalierung erhöhen
Nach der Anhebung 2026 auf 420.000 € Umsatz und 15 % Pauschalsatz soll die Grenze schrittweise bis 700.000 € erweitert werden. - Unternehmensgründung während der Arbeitslosigkeit erleichtern
- Verbesserte Information durch das AMS
- Stärkere Unterstützung im Gründungsprogramm
- Keine Rückzahlungen während der Gründungsphase
- Praxistaugliche Nachhaltigkeitspflichten sicherstellen
EPU und KMU brauchen Unterstützung, um die umfassenden Sorgfalts‑ und Berichtspflichten gem. EU‑Recht zu erfüllen – etwa Mustertexte, klare Leitlinien und eine zentrale Datenplattform. Zusätzlich soll ein gefördertes Tool den rechtssicheren Nachweis der Anforderungen vereinfachen. - Mehr Raum für Unternehmertum schaffen
Wesentliche Maßnahmen:- „Beraten vor Strafen“ konsequent umsetzen
- Kumulationsprinzip entschärfen
- Überregulierung abbauen, Gold‑Plating reduzieren
- Unnötige Vorschriften identifizieren und streichen
Bereits erzielte Verbesserungen
Erhöhung der Abschreibungsgrenze von 800 € auf 1.000 € – eine direkte Entlastung bei kleineren Investitionen.
2. Tarifstufe von 35 % auf 30 % (seit 2022) 3. Tarifstufe von 42 % auf 40 % (seit 2023)
Krankengeld rückwirkend ab dem 4. Tag bei längeren Ausfällen über 42 Tage.
Abschreibungsmöglichkeit für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband in Höhe von 1.200 €.
Erhöhung der Umsatzgrenze von 35.000 € auf 55.000 € ab 2025. Gilt auch für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer.