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Rückenansicht vieler Menschen, die in Sesselreihen in einem großen Raum mit Fensterwänden sitzen. Im Hintergrund steht eine Person an einem Rednerpult, die zum Publikum spricht
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Steiermark: Landesgremium des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels fördert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Förderung handelsbezogener Verkaufsschulungen und Ausbildungskosten für den Stapler- und/oder LKW-Führerschein

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Digitalisierung

Förderungswerber

Aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels

Förderungsgegenstand

Die fachspezifische Aus- und Weiterbildung der Unternehmer:innen sowie deren Mitarbeiter:innen (die im Handel tätig sind) durch handelsbezogene Verkaufsschulungen, wie auch die Ausbildungskosten für den Stapler- und/oder LKW-Führerschein werden in Form eines Kostenzuschusses vom Landesgremium gefördert.

Achtung

Alle Schulungen, Kurse oder Seminare, deren Inhalte sich nicht auf die Ausübung des Handelsgewerbes beziehen bzw. nicht der Aus- und Weiterbildung für den Handel notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten dienen werden nicht gefördert.

Im Zweifelsfall, ob eine Schulung, ein Kurs oder ein Seminar als förderbar zu werten ist, wird eine vorherige Abklärung mit dem Landesgremium empfohlen (Ansprechpartnerin: Fr. Hörmann unter T 0316/601 − 583).

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss von 50 % bzw. max. 600,00 Euro pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe)

Anmerkung

Kursförderung: Vorabklärung mit dem Landesgremium empfohlen

Einreichung

Nach Projektabschluss mittels Antragsformular inkl. erforderlicher Unterlagen bis spätestens 31.12.2026 an die

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels
T +43 316 601 583
M bauenwohnen@wkstmk.at

Richtlinientext

  • Die Förderhöhe beträgt für das Jahr 2026 maximal 50 % der Nettokosten und ist mit max. 600,00 Euro pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe) und Jahr beschränkt. Es werden nur jene Maßnahmen gefördert, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der bestehenden aufrechten (aktiven) Mitgliedschaft zum Landesgremium Steiermark des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels stehen.
  • Unternehmen, die mit der Entrichtung der Grundumlage an das Landesgremium des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels im Rückstand sind, sind von der Inanspruchnahme der Förderaktion 2026 ausgeschlossen und werden bei den angebotenen Förderungen nicht berücksichtigt.
  • Unternehmen, die 2026 Mitglied im Landesgremium des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels im Jahr 2026 werden, können die Förderaktion 2026 in Anspruch nehmen, wenn die Grundumlage für das betreffende Jahr (in vollem Umfang) entrichtet wurde.
  • Zur Erlangung der Förderung für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist
  • ein formloser Antrag (unter Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung),
  • samt einer Kopie der Rechnung (Aufstellung der Arbeitsleistungen) und
  • der Zahlungsbestätigung,
  • an das Landesgremium zu richten.
Hinweis
Alle Förderansuchen werden nach dem Datum des Einlangens der vollständigen Unterlagen beim Landesgremium bearbeitet; eine Vorreservierung der Förderung ist ausgeschlossen; sind die vom Landesgremialausschuss beschlossenen Fördermittel für 2026 schon vor Ablauf des Jahres ausgeschöpft, können keine darüber hinaus gehenden Förderungen mehr berücksichtigt/ausbezahlt werden!
Achtung

Nur, wenn alle Unterlagen vollständig eingelangt sind, kann Ihr Förderansuchen berücksichtigt und bearbeitet werden!

Diese Förderaktion gilt für alle Maßnahmen ab 1.1.2026 (Rechnungsdatum) und ist bis zum 31.12.2026 begrenzt. Die Förderunterlagen müssen bis spätestens 31.12.2026 vollständig eingereicht werden.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.