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Aufgestellte Spielfiguren aus Holz, von denen 2 rot und blau sowie im Fokus sind. Sie stehen auf einem braunen Holztisch
© Sonja | stock.adobe.com

Vorarlberg: Betriebsanlagen-Coaching

Unterstützung für Gründer:innen, EPUs und KMUs bei der professionellen Vorbereitung auf das Genehmigungsverfahren

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.06.25025 – bis 31.05.2026
Standort:
Vorarlberg
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen

Förderungswerber 

  • Gründer
  • Ein-Personen-Unternehmen (EPU)
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • mit Firmensitz in Vorarlberg
  • und aktiver Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg

Förderungszweck 

Gefördert werden Leistungen von Expert:innen im Zusammenhang mit der Genehmigung oder Änderung einer Betriebsanlage, insbesondere:

  • Coaching zu Anforderungen erforderlicher Unterlagen
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen
  • Koordination von Detailplanungen durch zusätzliche Fachpersonen
  • Abstimmung der Einreichunterlagen mit der zuständigen Behörde

Welches Beratungsunternehmen kann mich unterstützen:

Das beauftragte Beratungsunternehmen braucht einschlägige Kenntnisse und Befugnisse für die Erstellung und Unterstützung dieser Projekte.

Beratungsunternehmen in Vorarlberg finden Sie unter folgender Liste: Betriebsanlagen-Coaches Vorarlberg

Interessierte Beratungsunternehmen können sich bei der WKV mit entsprechenden Nachweisen in diese Liste eintragen lassen.

Förderungsgegenstand

Professionelle Unterstützung bei der Erstellung der Einreichunterlagen für eine Betriebsanlagengenehmigung – damit das behördliche Verfahren effizient und rasch durchgeführt werden kann

Art und Ausmaß der Förderung 

Pro Betriebsanlage beträgt die Förderung 75% des Beratungshonorars. Die maximale Förderung beträgt 750,- Euro (netto).

Einreichung 

Förderablauf:

  1. Beratungsunternehmen suchen: Beraterliste Vorarlberg
  2. Einreichung des Förderantrags nach dem Erstgespräch (Förderantrag Betriebsanlagencoaching; per Mail an wirtschaftspolitik@wkv.at)
  3.  Beratung
  4. Abrechnung mit folgenden Unterlagen:
    • Rechnung inkl. Aufwandsnachweis des Beratungsunternehmens
    • Beratungsbericht
    • Zahlungsbestätigung
    • Einreichunterlagen mit Eingangsstempel der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft
  5. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung des entsprechenden Förderbeitrags an den Antragsteller.

Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.