AMS Eingliederungsbeihilfe
Zuschuss zu den Lohnkosten
Einstellungen
Förderungswerber
Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden können Personen, die beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldet sind und
- älter als 50 Jahre sind.
- unter 25 Jahre, und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind.
- mindestens 25 Jahre alt, und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind.
- akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z. B. bei Wiedereinsteigerinnen oder Wiedereinsteiger, Ausbildungsabsolventinnen oder Ausbildungsabsolventen mit fehlender Berufspraxis. In diesem Fall gelten besondere Bedingungen.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Höhe und Dauer der Förderung werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin vereinbart.
Einreichung
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Es sind regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.