Steiermark: Elektromobilität – Lastmanagementsysteme und Ladestationen
Förderungen für Lastmanagementsysteme
Einstellungen
Förderungswerber
Folgende natürliche Personen oder juristische Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Unternehmensstandort in der Steiermark können im Rahmen von Wohnnutzungen Förderungsanträge stellen (juristische Personen nur im Rahmen der De-minimis-Förderung):
- Eigentümerinnen/Eigentümer und Eigentümergemeinschaften
- Bevollmächtigte Hausverwaltung
- Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist
Förderungszweck
Reduktion von klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen bei gleichzeitiger Verminderung des Einsatzes von nicht erneuerbaren Ressourcen gemäß den Strategien des Landes Steiermark im Bereich Klima und Energie sowie Luftreinhaltung
Förderungsgegenstand
Es wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge gefördert.
Unter die anrechenbaren Investitionskosten fallen Kosten für:
- Material und Montage/Installation des Lastmanagementsystems inkl. elektrische
- Zuleitungen, elektrischer Verteiler und Datenleitungen/Datenanbindung zur Zentraleinheit
- die Verstärkung des Hausanschlusses
- notwendige bauliche Maßnahmen (z. B. Grabungen, Wanddurchbrüche)
- die Planung bis 10 Prozent der Kosten für Material, Montage/Installation, Verstärkung des Hausanschlusses, bauliche Maßnahmen
Ausschlussgrund
- Intelligente E-Ladestationen (Wallbox): Privatpersonen, auf die ein E-PKW zugelassen ist (keine unternehmerische Nutzung) Intelligente E-Ladestationen (Wallbox): Privatpersonen, auf die ein E-PKW zugelassen ist (keine unternehmerische Nutzung)
Art und Ausmaß der Förderung
Die maximal mögliche Förderung ist mit 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt
Mögliche Ladepunkte des Lastmanagementsystems
Basisförderung bis zu 99 möglichen Ladepunkten beträgt die Förderung maximal 5.000 Euro sowie ein Zuschlag zur Basisförderung je weiteren 50 möglichen Ladepunkten beträgt die Förderungssumme maximal 2.500 Euro.
Anmerkung
Bis zu einer Größe von 50 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist das Lastmanagementsystem für alle Abstellplätze auszulegen. Ab 51 vorhandenen Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist das Lastmanagementsystem für mindestens 80 Prozent der Abstellplätze für Kraftfahrzeuge auszulegen.
Es muss mind. ein Ladepunkt gemeinsam installiert werden.
Einreichung
Der Förderungsantrag ist nach Lieferung (Kauf) und Montage bzw. zusätzlich nach Rechnungslegung inkl. Zahlungsnachweisen und binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum zu stellen.
Die Förderungsauszahlung ist an die vollständige Erfüllung der Förderungsbedingungen der Richtlinie geknüpft. Der Förderungsantrag kann per Online-Antragsformular inklusiver aller notwendigen Unterlagen eingebracht werden.
Richtlinientext
Umweltförderungen des Landes Steiermark
Elektromobilität - Lastmanagementsysteme und Ladestationen - Wohnbau - Land Steiermark
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.